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Ab jetzt doppelt so teuer: Zwei Dienstwagen privat steuern.

Nutzt ein Unternehmer zwei Firmenfahrzeuge auch privat, so ist der private Nutzungsanteil für jedes Fahrzeug zu versteuern.

Die 1%-Regel ist gemäß aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen anzuwenden. Diese deutliche Verschärfung und damit Verteuerung sollte zum Anlass genommen werden, in derartigen Fällen eine Vorteilsberechnung durchführen zu lassen, um evtl. gegenzusteuern.

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