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Aktionäre aufgepasst: Verlieren Sie nicht Ihre Verluste.

Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren vor Einführung der Abgeltungssteuer können nur noch zeitlich
befristet bis einschließlich 2013 mit Gewinnen verrechnet werden.
Es bieten sich verschiedene Strategien an, diese sogenannten Altverluste gezielt steuerlich zu nutzen.
Das Stückzinsmodell beispielsweise sorgt dafür, dass anderweitig vereinnahmte Zinsen und Dividenden durch Verrechnung mit dem gezahlten Stückzins in einen Veräußerungsgewinn umgewandelt werden, der mit den Altverlusten verrechenbar ist.

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