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Am Ende zählt das Weiterdenken

Am Ende zählt das Weiterdenken.

Bei Partnerschaften im privaten Bereich gilt es, nach einer Scheidung Lebensversicherungsverträge zu überprüfen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Erklärung des Versicherungsnehmers, im Fall seines Todes solle „der Ehegatte der versicherten Person“ die Versicherungsleistung erhalten, sogar dazu führen kann, dass der geschiedene Ehegatte die Versicherung ausgezahlt bekommt.

Da dieses in der Regel nicht gewollt ist, sind Änderungen gegenüber dem Versicherer mitzuteilen.

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