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Besser, Sie finden sich mit Steuereinsparungen ab.

Arbeitnehmer dürfen mit ihrem Arbeitgeber verabreden, die Auszahlung einer Abfindung oder eines Teilbetrags auf das folgende Jahr zu verschieben, um Steuern zu sparen.

Der Bundesfinanzhof billigte in einer aktuellen Entscheidung die getroffene Vereinbarung. Die Verschiebung der Fälligkeit muss lediglich vor deren ursprünglich vorgesehener Fälligkeit vereinbart werden. Dieses gilt selbst in Fällen einer Abfindung nach einem Sozialplan. Durch diese Gestaltung lassen sich erhebliche Steuern sparen, wenn im Folgejahr aufgrund geringerer Einkünfte der Steuersatz sinkt.

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