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Damit im Krankheitsfall nicht auch die Finanzen schwächeln

Krankheitskosten wirken sich steuerlich nur dann aus, wenn die sogenannte zumutbare Belastung (Eigenanteil) überschritten wird.

Die Höhe des Eigenanteils richtet sich unter anderem nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte: Je höher dieser ist, umso höher der steuerlich unbeachtliche Teil.

Nunmehr liegt ein Musterverfahren vor, in dem es darum geht, sämtliche Krankheitskosten ohne Eigenanteil abzugsfähig zu stellen. Es empfiehlt sich deshalb, Krankheitskosten in voller Höhe geltend zu machen und gegen ablehnende Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Inzwischen gewährt die Finanzverwaltung zumindest im Raum Münster ein Ruhen des Verfahrens.

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