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Digital hat der Fiskus immer weniger Einsehen

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Grundsatzurteil die Zugriffsrechte des Fiskus auf elektronische Aufzeichnungen beschränkt. Betriebsprüfer dürfen demnach nur jene digitalen Unterlagen einsehen, zu deren Aufbewahrung der Steuerzahler verpflichtet ist.
Verwehrt bleibt ihnen damit der Einblick in freiwillige Unterlagen, wenn diese der Besteuerung nicht zugrunde zu legen sind.
Soweit sich aus anderen Gesetzen keine Aufbewahrungspflicht ergibt, können diese Aufzeichnungen daher auch jederzeit vom Steuerpflichtigen vernichtet oder gelöscht werden.

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