Ihre Beteiligung kann Sie zukünftig mehr belasten!
Abschreibungen auf Darlehensforderungen von einer Kapitalgesellschaft an eine Kapitalgesellschaft, an der sie zu mehr als 25% beteiligt ist, sind ab 2008 steuerlich nicht mehr abzugsfähig. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fallen ebenfalls darunter. Das kann zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Ausnahmen bestehen im Rahmen eines Fremdvergleichs. Diesbezügliche Unterlagen sollten frühzeitig aufbereitet werden.
Was können wir für Sie tun?