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Immobilie verkauft, Darlehen nicht getilgt, Einspruch eingelegt.

Es kommt vor, dass der Erlös aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie nicht ausreicht, die restliche Darlehensschuld komplett zu tilgen. Die Darlehenszinsen für den Restkredit werden derzeit steuerlich nicht anerkannt.

Jetzt stufte der Bundesfinanzhof in ähnlich gelagerten Fällen zu Kapitaleinkünften die Zinsen als steuerlich abzugsfähig ein.
Dem obersten deutschen Finanzgericht liegen derzeit zwei Verfahren zu Vermietungseinkünften vor.

Betroffene ehemalige Hausbesitzer können solche Fälle über einen Einspruch mit Verweis auf die anhängigen Verfahren jetzt offenhalten und im Falle von steuerzahlerfreundlichen Urteilen von diesen profitieren.

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