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Kommt Ihre Kapitalanlage noch richtig zur Geltung?

Die Versteuerung von Dividenden und Zinserträgen sieht ab 2009 vor, dass keine Werbungskosten mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Dies hat gravierende Auswirkungen, wenn Kapitalanlagen refinanziert sind oder Vermögensverwaltungsgebühren anfallen. Hier sind Alternativen gefragt. Beim Kauf von GmbH-Anteilen bietet sich z.B. die Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG an.

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