Leerstände sind kein Grund, Steuern zu zahlen
Anträge von Grundstückseigentümern auf Grundsteuererlass bei
Vermietungsobjekten haben nunmehr gute Erfolgsaussichten. Bislang galt,
dass strukturell bedingte Leerstände nicht zu einem Grundsteuererlass
führten. Aufgrund geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt
daher, dass die Grundsteuer dann erlassen werden kann, wenn die Immobilie
infolge eines regionalen Überangebotes längerfristig unvermietbar ist.
Was können wir für Sie tun?