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Leerstände sind kein Grund, Steuern zu zahlen

Anträge von Grundstückseigentümern auf Grundsteuererlass bei Vermietungsobjekten haben nunmehr gute Erfolgsaussichten. Bislang galt, dass strukturell bedingte Leerstände nicht zu einem Grundsteuererlass führten. Aufgrund geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt daher, dass die Grundsteuer dann erlassen werden kann, wenn die Immobilie infolge eines regionalen Überangebotes längerfristig unvermietbar ist.

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