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Machen Sie aus Ihrem Abschluss kein offenes Geheimnis

Der Gesetzgeber hat die Offenlegungspflichten deutlich verschärft. Alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung, d.h. insbesondere GmbHs und GmbH & Co. KGs müssen ab 2006 ihre Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lageberichte zwingend im Internet veröffentlichen. Die Daten können dann von jedermann eingesehen und abgerufen werden. Ausweichstrategien zum Schutz der Unternehmensdaten sollten deshalb geprüft werden.

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