Mit dem Dienstwagen richtig verfahren
Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen auch privat, so versteuert er den Privatanteil häufig nach der sogenannten 1%-Regelung. Für diese Regelung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs maßgebend. Kosten für Sonderausstattung kommen hinzu.
Bislang war umstritten, was dazu zählte. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Sonderausstattung nur dann vorliegt, wenn der PKW bei der Erstzulassung damit ausgestattet ist. Später eingebaute Ausstattung bleibt steuerfrei. Im Urteilsfall war dieses eine nachträglich eingebaute Flüssiggasanlage.
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