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Seien Sie versichert, Vermieter sparen Steuern.

Bislang war strittig, ob Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Lebensversicherungsbeiträgen steuerlich abzugsfähig sind. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass diese Zinsen die Steuerlast mindern, wenn die Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen dient, die zum Erwerb von Vermietungsobjekten aufgenommen wurden. Jetzt gilt es zusätzlich zu prüfen, ob diese Zinsen auch noch für Vorjahre geltend gemacht werden können.

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