Studieren, kein Einkommen, aber Steuern sparen.
Seit 2004 sind Berufsausbildungskosten nur noch bis zu 4.000 Euro im Jahr
steuerlich abzugsfähig. Insbesondere Studenten haben häufig höhere
Kosten.
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Aufwendungen für ein Erststudium unbegrenzt steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.
Auch wenn Studenten mangels Einkommen keine Steuern zahlen, sollten sie in diesen Fällen eine Steuererklärung abgeben. Die dadurch entstehenden Verlustvorträge mindern in späteren Jahren die Steuerlast.
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Aufwendungen für ein Erststudium unbegrenzt steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.
Auch wenn Studenten mangels Einkommen keine Steuern zahlen, sollten sie in diesen Fällen eine Steuererklärung abgeben. Die dadurch entstehenden Verlustvorträge mindern in späteren Jahren die Steuerlast.
Was können wir für Sie tun?