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Töchter im Ausland? Wie rechnen Sie mit Ihnen ab?

Bereits seit 2003 ist gesetzlich geregelt, dass deutsche Unternehmen mit Töchtern im Ausland umfangreiche Aufzeichnungen zur Ermittlung und Angemessenheit  ihrer Verrechnungspreise vornehmen müssen. Detaillierte Anweisungen seitens der Finanzverwaltung liegen vor. Sollten entsprechende Dokumentationen nicht vorgelegt werden können, drohen erhebliche steuerliche Mehrbelastungen. Ab 2008 ist es zu weiteren Verschärfungen hinsichtlich der Bestimmung der Angemessenheit gekommen.

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