Töchter im Ausland? Wie rechnen Sie mit Ihnen ab?
Bereits seit 2003 ist gesetzlich geregelt, dass deutsche Unternehmen mit
Töchtern im Ausland umfangreiche Aufzeichnungen zur Ermittlung und
Angemessenheit ihrer Verrechnungspreise vornehmen müssen.
Detaillierte Anweisungen seitens der Finanzverwaltung liegen vor. Sollten
entsprechende Dokumentationen nicht vorgelegt werden können, drohen
erhebliche steuerliche Mehrbelastungen. Ab 2008 ist es zu weiteren
Verschärfungen hinsichtlich der Bestimmung der Angemessenheit gekommen.
Was können wir für Sie tun?