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Umsätze im Organkreis können gut ausgehen

Bei Gesellschaften mit steuerfreien Ausgangsumsätzen können die negativen Folgen eines fehlenden Vorsteuerabzugs dadurch verhindert werden, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft in der Unternehmensgruppe begründet wird. Im Organkreis fällt für Eingangsleistungen keine Umsatzsteuer an und wird daher nicht zum Kostenfaktor. Der Bundesfinanzhof hat ein Kriterium der umsatzsteuerlichen Organschaft präzisiert und dabei verschärft. Verträge müssen daraufhin geprüft und evtl. angepasst werden.

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