Umsätze im Organkreis können gut ausgehen
Bei Gesellschaften mit steuerfreien Ausgangsumsätzen können die negativen
Folgen eines fehlenden Vorsteuerabzugs dadurch verhindert werden, dass
eine umsatzsteuerliche Organschaft in der Unternehmensgruppe begründet
wird. Im Organkreis fällt für Eingangsleistungen keine Umsatzsteuer an und
wird daher nicht zum Kostenfaktor. Der Bundesfinanzhof hat ein Kriterium
der umsatzsteuerlichen Organschaft präzisiert und dabei verschärft.
Verträge müssen daraufhin geprüft und evtl. angepasst werden.
Was können wir für Sie tun?