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Verkaufen Sie Ihre Verluste besser per Ringtausch

Der Bundesfinanzhof hat in einem sehr interessanten Fall zugunsten des Steuerzahlers entschieden:

Der Kauf bzw. Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften per Ringtausch zwischen den Gesellschaftern zur Verlustnutzung ist steuerlich anzuerkennen. Dadurch war es im Urteilsfall möglich, dass die Gesellschafter ihre Verluste aus der Veräußerung steuermindernd geltend machen konnten. Gleichzeitig blieben die Gesellschafter mit der Quote beteiligt, wie sie es vor dem Ringtausch waren.

Das Urteil eröffnet erhebliche Gestaltungsspielräume.


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