Kompetenz
intelligent vernetzt

Beiträge

RSS-Feed abonnieren

Was der Fiskus nicht lesen kann darf die Buchhaltung zurückstellen

Bei einer steuerlichen Außenprüfung haben die Betriebsprüfer das Recht, die Buchführungsdaten des Unternehmens computergestützt zu prüfen. Den Unternehmen entstehen Kosten für diese Datenzugriffe, z.B. für die Vorhaltung veralteter Buchführungssysteme bzw. die Herstellung der Lesbarkeit.
Eine Rückstellung für diese Kosten kann erstmals in Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag ab dem 25.12.2008 gebildet werden. Diese Rückstellung kann sämtliche zukünftigen Kosten umfassen, die für den Zugriff kommender Betriebsprüfungen auf die am Stichtag vorzuhaltenden Daten anfallen. Dieser Grundsatz ist am 15.4.2010 durch die Oberfinanzdirektion Münster bestätigt worden.


Was können wir für Sie tun?

Servicenavigation

Standorte

hCards

Logo von HLB Deutschland GmbH
HLB Deutschland GmbH, work: Steinstraße 27, 40210 Düsseldorf, Germany, work: +49 (0)211 / 323 91 93, fax: +49 (0)211 / 323 91 95
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 4, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20