Wer auf den Fiskus lange warten muss, spart jetzt Steuern.
Steuererstattungen für die jährliche Einkommensteuer sind beginnend mit
dem 16. Monat nach Ablauf des jeweiligen Jahres mit 6 % pro Jahr vom
Fiskus zu verzinsen.
Bisher waren entsprechende Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass diese Erstattungszinsen zur Einkommensteuer steuerfrei sind. Handlungsbedarf besteht bei bereits eingereichten Steuererklärungen bzw. bei noch offenen Steuerveranlagungen. In diesen Fällen empfehlen wir, die Steuerfreiheit der Erstattungszinsen zu beantragen.
Was können wir für Sie tun?
Bisher waren entsprechende Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass diese Erstattungszinsen zur Einkommensteuer steuerfrei sind. Handlungsbedarf besteht bei bereits eingereichten Steuererklärungen bzw. bei noch offenen Steuerveranlagungen. In diesen Fällen empfehlen wir, die Steuerfreiheit der Erstattungszinsen zu beantragen.
Was können wir für Sie tun?