Für betriebliche Investoren von Investmentfonds:
Erträge aus Aktienfonds sind beim betrieblichen Investor so wie Dividenden
aus Aktien teilweise steuerfrei.
Werden Anteile an einem Aktienfonds von einem Unternehmen gehalten, so
werden Ausschüttungen aus diesem Fonds steuerlich wie Erträge aus Aktien
behandelt. Somit bleiben die Ausschüttungen bei Kapitalgesellschaften zu
95 % körperschaftsteuerfrei. Bei Personengesellschaften sind sie zu 40 %
einkommensteuerfrei.
Allerdings sind Fondserträge in voller Höhe gewerbesteuerpflichtig, soweit
sie aus Dividendenerträgen innerhalb des Fonds resultieren.
Für die Gewerbesteuer allerdings war eine entsprechende Steuerbefreiung
umstritten. Der Bundesfinanzhof hat dazu am 3.3.2010 klar gestellt,
dass Erträge aus einem Aktienfonds grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig
sind, soweit sie auf im Fonds erzielten Dividendenerträgen beruhen. Im
Fonds erzielte Kursgewinne dagegen bleiben bei Unternehmen auch
gewerbesteuerlich zu 95 % bzw. 40 % steuerfrei (siehe oben).