Für Unternehmen mit Verrechnungspreisen zu polnischen Tochtergesellschaften:
Die Verrechnungspreisdokumentation muss besonderen polnischen
Anforderungen genügen
Die Prüfung von Verrechnungspreisen steht aktuell ganz oben auf der Agenda
der Finanzverwaltung in Polen.
Dabei sind die speziellen Anforderungen des polnischen Steuerrechts an die Dokumentation der Verrechnungspreise zu berücksichtigen. Für international tätige Unternehmensgruppen besteht die unangenehme Besonderheit, dass die polnischen Regelungen nur wenig Bezug auf die OECD-Grundsätze nehmen. Eine Anlehnung an deutsche oder internationale Grundsätze ist daher nur sehr begrenzt möglich. Die Erarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation für polnische Zwecke sollte daher von polnischen Experten durchgeführt oder überprüft werden.
Dabei sind die speziellen Anforderungen des polnischen Steuerrechts an die Dokumentation der Verrechnungspreise zu berücksichtigen. Für international tätige Unternehmensgruppen besteht die unangenehme Besonderheit, dass die polnischen Regelungen nur wenig Bezug auf die OECD-Grundsätze nehmen. Eine Anlehnung an deutsche oder internationale Grundsätze ist daher nur sehr begrenzt möglich. Die Erarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation für polnische Zwecke sollte daher von polnischen Experten durchgeführt oder überprüft werden.
und den polnischen Finanzbehörden innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung
vorgelegt werden.
Eine frühzeitige Bearbeitung ist dringend erforderlich, da die
vollständige und angemessene Dokumentation den Finanzbehörden innerhalb
von sieben Tagen nach Anforderung vorgelegt werden muss. Andernfalls
drohen hohe Sanktionen.