Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen mit (Zweit)Wohnsitz in Österreich:
Steuerpflichtige mit (Zweit)Wohnsitz in Österreich müssen auch bei
Schenkungen von z.B. mehr als EUR 50.000,00 an Angehörige in Deutschland
die österreichische Meldepflicht beachten.
Dennoch besteht ab diesem Zeitpunkt aufgrund eines
„Schenkungsmeldegesetzes“ in Österreich für Schenker und Beschenkte eine
Anzeigepflicht für Schenkungen ab z.B. EUR 50.000,00 an Angehörige. Sie
betrifft auch Personen, die in Österreich lediglich einen Zweitwohnsitz
haben. D.h., deutsche Steuerpflichtige mit Zweitwohnsitz in
Österreich müssen der österreichischen Finanzverwaltung melden, wenn sie
in Deutschland eine Schenkung vornehmen, beispielsweise das Unternehmen
oder Unternehmensanteile an Kinder übertragen. Die Anzeige muss beim
österreichischen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach der
Vermögensübertragung erfolgen.
Andernfalls können hohe Geldstrafen entstehen.
Bei Zuwiderhandlungen können in Österreich bis zu 10 % des Marktwertes der
Schenkung als Strafe festgesetzt werden, wenn die dortige Finanzverwaltung
von der Schenkung erfährt. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur
innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Meldefrist möglich.