Für konzernabschlusspflichtige Unternehmen:
Das BilMoG hat erhebliche Auswirkungen auf Jahres- und Konzernabschlüsse
zum 31.12.2010.
Das für Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse zum 31.12.2010 zwingend
anzuwendende BilMoG (Bilanzrechts-Modernisierungs-Gesetz) bewirkt
vielfältige Änderungen in Einzel- und Konzernabschlüssen von Unternehmen.
Im Folgenden wird auf Änderungen bei der Bilanzierung von
Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung und deren Auswirkungen
auf Kennzahlen der Konzernabschlüsse hingewiesen.
Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung sind dann unsaldiert
auszuweisen.
Grundsätzlich gelten die neuen Vorschriften des BilMoG zur
Kapitalkonsolidierung nur für Erstkonsolidierungen nach dem 1.1.2010.
Danach sind z.B. die aus Erstkonsolidierungen resultierenden aktiven und
passiven Unterschiedsbeträge getrennt auszuweisen (bisher Wahlrecht
der Saldierung).
Dies gilt auch für Alt-Fälle, also alle Erstkonsolidierungen vergangener
Jahre.
Dieser unsaldierte Ausweis gilt aber auch für bislang saldiert
ausgewiesene Unterschiedsbeträge aus Alt-Kapitalkonsolidierungen. Ab
1.1.2010 ist eine Saldierung von aktiven und passiven Unterschiedsbeträgen
aus Erstkonsolidierungen vor dem 1.1.2010 nicht mehr zulässig. Vielmehr
sind Geschäfts- oder Firmenwerte aktivisch auszuweisen und abzuschreiben.
Passive Unterschiedsbeträge müssen grundsätzlich als eigenständiger Posten
außerhalb des Eigenkapitals gezeigt werden.
Aus Alt-Fällen resultierende Firmenwerte sind mangels Übergangsregelung
außerplanmäßig gewinnmindernd abzuschreiben.
Folge des unsaldierten Ausweises ist künftig eine planmäßige Abschreibung
der aktiven Unterschiedsbeträge. Für alte aktive Unterschiedsbeträge ist
nach derzeitiger Rechtslage mangels einer Übergangsregelung eine sofortige
außerplanmäßige Abschreibung in voller Höhe vorzunehmen, die das Ergebnis
mindert. Die Auswirkungen hieraus könnten im Einzelfall sehr groß sein.
Außerdem sind passive Unterschiedsbeträge aus dem Eigenkapital
herauszurechnen. Im Ergebnis kann sich das Eigenkapital gravierend
verschlechtern.
Weil außerdem die passiven Unterschiedsbeträge unterhalb des Eigenkapitals
auszuweisen sind, können sich erhebliche negative Auswirkungen auf das
Eigenkapital ergeben. Im Ergebnis besteht damit die Gefahr, dass sich die
eigenkapitalbezogenen Bilanzkennzahlen gravierend verschlechtern.
Bitte analysieren Sie frühzeitig Unterschiedsbeträge aus Alt-Kapitalkonsolidierungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf für Ihren Konzernabschluss.
Bitte analysieren Sie frühzeitig Unterschiedsbeträge aus Alt-Kapitalkonsolidierungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf für Ihren Konzernabschluss.