Für alle bilanzierenden Unternehmen:
Unternehmerische Verträge haben oftmals einen Bezug zu bilanziellen
Kennzahlen und werden daher durch das BilMoG beeinflusst.
Zahlreiche unternehmerische Verträge nehmen Bezug auf bilanzielle
Kennzahlen oder Erfolgsgrößen der Gewinn- und Verlustrechnung.
Kreditverträge z.B. sehen oftmals sog. jahresabschlussbezogene Financial
Covenants vor. Vergütungsvereinbarungen mit leitenden Angestellten
basieren u.a. auf Kennzahlen der Erfolgsrechnung.
Gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Unternehmens-
oder Anteilstransaktionen sehen regelmäßig bestimmte Vorgaben zur
Bemessung von Abfindungsguthaben oder Kaufpreisen vor,
Ergebnisabführungsverträge nehmen Bezug auf die handelsrechtlichen
Ergebnisse und vieles andere mehr.
Alle vorgenannten Bereiche werden durch die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des BilMoG ab dem Geschäftsjahr 2010 beeinflusst. Die hieraus resultierenden Auswirkungen können erheblich sein.
Alle vorgenannten Bereiche werden durch die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des BilMoG ab dem Geschäftsjahr 2010 beeinflusst. Die hieraus resultierenden Auswirkungen können erheblich sein.
Um die Auswirkungen des BilMoG rechtzeitig zu erkennen, empfehlen wir
Ihnen eine entsprechende Durchsicht der Verträge und ggf. baldige
Vertragsanpassungen.
Um sich hierauf frühzeitig einstellen und ggf. reagieren zu können,
empfehlen wir die Durchsicht sämtlicher relevanter Verträge. Dabei
sollten die Querverbindungen zu den Jahresabschlüssen gesichtet und
hinsichtlich möglicher Risiken bewertet werden. Ggf. sind rechtliche
Klarstellungen (Neufassung einzelner Verträge oder Ergänzungen der
Verträge durch Anhänge oder Nachtragsvereinbarungen) zu
veranlassen.
Dass vielfältige und komplexe Auswirkungen des BilMoG auf eine Vielzahl unternehmerischer Verträge bestehen, wurde bisher noch nicht ausreichend wahrgenommen. Wir empfehlen Ihnen, dieses Thema jetzt nach Abschluss der Bilanzsaison 2009 aufzugreifen, um ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können.
Dass vielfältige und komplexe Auswirkungen des BilMoG auf eine Vielzahl unternehmerischer Verträge bestehen, wurde bisher noch nicht ausreichend wahrgenommen. Wir empfehlen Ihnen, dieses Thema jetzt nach Abschluss der Bilanzsaison 2009 aufzugreifen, um ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können.