Für Arbeitgeber:
Steuer- und damit auch sozialabgabenfreie Gehaltsbestandteile ermöglichen
eine Entgeltoptimierung.
Großunternehmen und bestimmte Branchen stimmen ihre Vergütungssysteme auf
steuerfreie bzw. steueroptimierte und sozialversicherungsfreie
Vergütungsbausteine ab. In kleinen und mittelständischen Unternehmen
jedoch bestehen auf diesem Gebiet oft noch erhebliche Potentiale. Denn bei
einer Entgeltoptimierung ergibt sich die Möglichkeit, die Personalkosten
erheblich zu senken oder das Nettoeinkommen der Mitarbeiter nicht
unerheblich zu verbessern.
Mögliche Instrumente sind unten aufgezählt.
Möglichkeiten für eine Entgeltoptimierung durch steuer- und
sozialversicherungsfreie Gehaltsbestandteile sind z.B.:
- Sachbezug Benzin (Tankgutscheine)
- Restaurantschecks (auch im Lebensmitteleinzelhandel einlösbar)
- Fahrtkostenzuschüsse
- Kindergartenzuschüsse
- Personalrabatte
- Internetpauschalen etc.
Zu beachten ist:
- Die steueroptimierten Gehaltsbestandteile müssen zusätzlich zum vertraglich bzw. tariflich festgelegten Gehalt gezahlt werden,
Bei der Gestaltung der Entgeltoptimierung sollten u.a. folgende
Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
1. Die steueroptimierten Entgeltbausteine dürfen nur zusätzlich zum laut Arbeits- oder Tarifvertrag ohnehin geschuldeten Lohn/Gehalt gezahlt werden. Hierbei steht es dem Arbeitgeber frei, mit seinen Mitarbeitern z.B. im Rahmen von Gehaltserhöhungen die steueroptimierten Bausteine anstatt einer Barerhöhung zu vereinbaren.
Wichtig: Der bestehende Arbeitsvertrag bleibt grundsätzlich unberührt. Die ergänzende Vereinbarung muss an das bestehende Vertragswerk angepasst werden.
1. Die steueroptimierten Entgeltbausteine dürfen nur zusätzlich zum laut Arbeits- oder Tarifvertrag ohnehin geschuldeten Lohn/Gehalt gezahlt werden. Hierbei steht es dem Arbeitgeber frei, mit seinen Mitarbeitern z.B. im Rahmen von Gehaltserhöhungen die steueroptimierten Bausteine anstatt einer Barerhöhung zu vereinbaren.
Wichtig: Der bestehende Arbeitsvertrag bleibt grundsätzlich unberührt. Die ergänzende Vereinbarung muss an das bestehende Vertragswerk angepasst werden.
- mögliche Verschlechterungen der sozialen Absicherung der Mitarbeiter sind zu berücksichtigen und
2. Mögliche Verschlechterung der Mitarbeiter in der sozialen
Absicherung. Weil die steueroptimierten Gehaltsbestandteile nicht
der Sozialversicherungspflicht unterliegen, erwirbt der Arbeitnehmer
hieraus auch keine Ansprüche für Fälle von längerer Krankheit,
Arbeitslosigkeit oder Rente. Falls gewünscht, müsste hierzu ein
individuelles Ausgleichskonzept erarbeitet werden.
- der Verwaltungsaufwand sollte geringer sein als die finanziellen Vorteile.
3. Der Verwaltungsaufwand sollte die finanziellen Vorteile nicht
kompensieren. Dank verfügbarer EDV-Lösungen ist es mittlerweile
vielfach möglich, die Einführung, Umsetzung und Verwaltung der
Entgeltoptimierung per Mausklick zu erledigen. Außerdem sind Anbieter
verfügbar, die sich auf entsprechende Dienstleistungen spezialisiert
haben.
Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer lohnt es sich in vielen Fällen, die Möglichkeiten einer Entgeltoptimierung zu prüfen.
Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer lohnt es sich in vielen Fällen, die Möglichkeiten einer Entgeltoptimierung zu prüfen.