Für buchführungspflichtige Unternehmen:
Unternehmen müssen Betriebsprüfern einen digitalen Zugriff auf ihre
Finanzbuchhaltung und andere jahresabschlussrelevante Daten ermöglichen.
Bei einer steuerlichen Außenprüfung haben die Betriebsprüfer das Recht,
die Buchführungsdaten des Unternehmens computergestützt zu prüfen. Die
Finanzverwaltung hat mehrere Möglichkeiten des Datenzugriffs:
- Direkter Zugriff auf das Buchführungssystem an einem Bildschirmarbeitsplatz des Unternehmens,
- Übergabe der Daten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger
- Auswertung durch das Unternehmen nach Vorgaben der Betriebsprüfer.
Für die entstehenden Kosten können für Bilanzstichtage ab dem 25.12.2008
Rückstellungen gebildet werden.
Die Rückstellung kann sämtliche zukünftigen Kosten umfassen, die für den
Zugriff kommender Betriebsprüfungen auf die am Stichtag vorzuhaltenden
Daten anfallen. Dieser Grundsatz ist am 15.4.2010 durch die
Oberfinanzdirektion Münster bestätigt worden.