Für international tätige Unternehmen:
Die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Kunden
Zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und
grenzüberschreitenden Dienstleistungen gehört auch die Prüfung der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Kunden. Diese Prüfung kann
elektronisch im Rahmen der sog. qualifizierten Bestätigung unter
www.bzst.de erfolgen.
ist für einen umfangreichen Kundenstamm sehr aufwendig.
Das Verfahren ist allerdings sehr aufwendig, wenn es für eine Vielzahl von
Kunden durchgeführt werden soll, weil bei der Abfrage jeder Kunde einzeln
in die Maske eingegeben werden muss. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass diese Prüfung in regelmäßigen Abständen zu
wiederholen ist.
Es bestehen technische Möglichkeiten, eine Sammelabfrage durchzuführen.
Zur Arbeitserleichterung bietet sich die Möglichkeit, über eine
elektronische Schnittstelle ein Dokument mit den Stammdaten einer
Vielzahl von Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern zur Prüfung zu
schicken. Nach Prüfung der Daten übermittelt das Bundeszentralamt für
Steuern die Ergebnisse elektronisch und separat per Post. Die Auswertung,
die per Post verschickt wird, ent-spricht der qualifizierten Bestätigung
und erfüllt damit den geforderten Nachweis. Gern informieren wir Sie auf
Nachfrage über die Details dieses Verfahrens.