Für Unternehmen, die ihre Kosten der Rechnungsbearbeitung reduzieren wollen:
Der elektronische Versand von Rechnungen spart Kosten.
In Europa stellen Unternehmen Jahr für Jahr knapp 30 Milliarden Rechnungen
aus, die überwiegend per Briefpost verschickt werden. Immer mehr
Unternehmen sind daher daran interessiert, ihre Rechnungen elektronisch zu
versenden, um Einsparpotenziale bei den Druck- und Versandkosten zu
realisieren und den gesamten Rechnungserstellungsprozess zu
optimieren.
Auch die EU-Kommission ist darum bemüht, das immense Potenzial der elektronischen Rechnungsstellung zur Effizienzsteigerung der europäischen Wirtschaft zu realisieren. So gelten die in Deutschland üblichen qualifizierten elektronischen Signaturen auch international als Nachweis für die Echtheit und Unversehrtheit elektronischer Rechnungen. Qualifizierte elektronische Signaturen sind daher eine günstige und einfache Möglichkeit für Unternehmen sowohl heute geltenden als auch zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Auch die EU-Kommission ist darum bemüht, das immense Potenzial der elektronischen Rechnungsstellung zur Effizienzsteigerung der europäischen Wirtschaft zu realisieren. So gelten die in Deutschland üblichen qualifizierten elektronischen Signaturen auch international als Nachweis für die Echtheit und Unversehrtheit elektronischer Rechnungen. Qualifizierte elektronische Signaturen sind daher eine günstige und einfache Möglichkeit für Unternehmen sowohl heute geltenden als auch zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Es muss eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden.
Außerdem muss der Empfänger dem E-Invoicing zustimmen.
Zur Handhabung in der Praxis müssen Unternehmen im Wesentlichen zwei
Voraussetzungen erfüllen: Sie benötigen ein von der Bundesnetzagentur
zugelassenes Produkt für die qualifizierte elektronische Signatur und die
Zustimmung der Empfänger zur elektronischen Leistungsabrechnung. Denn der
jeweilige Empfänger muss das Ergebnis der Signaturprüfung dokumentieren
und den Eingang der elektronischen Abrechnung, ihre Archivierung oder
Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung protokollieren. Ferner
hat er sicherzustellen, dass das übermittelte, verschlüsselte
Dokument im Originalzustand jederzeit überprüfbar ist. Wie bei
Papierrechnungen beträgt die Aufbewahrungszeit 10 Jahre.
Als Empfänger einer elektronischen Rechnung müssen Sie die
revisionssichere Archivierungsicherstellen, was zusätzlichen Aufwand
verursachen kann.
Ein einfaches E-Mail-Postfach wird hierfür nicht ausreichen. Wer
elektronische Rechnungen empfängt, wird ein revisionssicheres
elektronisches Archiv betreiben müssen, um den Vorsteuerabzug sicher
stellen zu können. Die einmaligen Investitionen hierfür machen sich bei
mittleren bis größeren Unternehmen in der Regel jedoch aufgrund der
Einsparmöglichkeiten schnell bezahlt. Statt einer Inhouse-Lösung ist es
auch möglich, auf spezielle Dienstleister in diesem Metier
zurückzugreifen.