Für Unternehmen, die im Rahmen des Finanzmanagements Zinssicherung betreiben:
Auch wenn aktuell von niedrigen Leitzinsen partizipiert werden kann,
sollte die Absicherung gegen steigende Zinsen nicht aus den Augen verloren
werden.
In der Sitzung des Zentralbankrates am 10.6.2010 hat EZB-Präsident Trichet
den Leitzins von 1,0 % vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen
Entwicklung für angemessen erklärt. Fremdfinanzierungen sind daher auf der
gegenwärtigen Basis zu sehr günstigen Konditionen zu erhalten. Die
Zukunftstrends zeigen aber die Notwendigkeit, im Rahmen eines aktiven
Zinsmanagements Darlehen oder andere Fremdfinanzierungen im Hinblick auf
die ihnen anhaftenden Zinssteigerungsrisiken zu überprüfen und angemessene
Vorkehrungen zu deren Absicherung zu treffen.
Soll eine derzeit günstige Zinskondition im Hinblick auf eine Anschlussfinanzierung oder eine planmäßig neu einzugehende Fremdfinanzierung gesichert werden, kommt der Abschluss eines ForwardDarlehens in Betracht. Relativ einfach in der Durchführung und transparent in der Berechnung der Kosten können Konditionen bis zu 5 Jahre im voraus festgeschrieben werden.
Des Weiteren kann mittels Zinsbegrenzungsvereinbarungen, Zinsswaps oder auch Zinsoptionen den potentiellen Zinserhöhungsrisiken wirksam begegnet werden. Ohne die zugrundeliegenden Geschäfte selbst zu beeinflussen, bieten diese sogenannten Zinsderivate die Möglichkeit, sich gegen Zinssteigerungsrisiken abzusichern.
Besteht beispielsweise eine variable Finanzierung, kann ein sogenannter Cap gegen steigende Zinsen schützen. Der Darlehensnehmer partizipiert in diesem Fall weiter an den niedrigen Zinsen im kurzfristigen Bereich und ist geschützt vor steigenden Zinsen. Beim Abschluss eines Zinsswaps wird der variable Zinssatz (z.B. basierend auf dem Euribor) gegen einen Festzins getauscht. Auch hiermit kann sich das Unternehmen gegen steigende Zinsen absichern. Es kann dann im Unter-schied zum Cap jedoch nicht mehr von sinkenden Zinsen profitieren.
Soll eine derzeit günstige Zinskondition im Hinblick auf eine Anschlussfinanzierung oder eine planmäßig neu einzugehende Fremdfinanzierung gesichert werden, kommt der Abschluss eines ForwardDarlehens in Betracht. Relativ einfach in der Durchführung und transparent in der Berechnung der Kosten können Konditionen bis zu 5 Jahre im voraus festgeschrieben werden.
Des Weiteren kann mittels Zinsbegrenzungsvereinbarungen, Zinsswaps oder auch Zinsoptionen den potentiellen Zinserhöhungsrisiken wirksam begegnet werden. Ohne die zugrundeliegenden Geschäfte selbst zu beeinflussen, bieten diese sogenannten Zinsderivate die Möglichkeit, sich gegen Zinssteigerungsrisiken abzusichern.
Besteht beispielsweise eine variable Finanzierung, kann ein sogenannter Cap gegen steigende Zinsen schützen. Der Darlehensnehmer partizipiert in diesem Fall weiter an den niedrigen Zinsen im kurzfristigen Bereich und ist geschützt vor steigenden Zinsen. Beim Abschluss eines Zinsswaps wird der variable Zinssatz (z.B. basierend auf dem Euribor) gegen einen Festzins getauscht. Auch hiermit kann sich das Unternehmen gegen steigende Zinsen absichern. Es kann dann im Unter-schied zum Cap jedoch nicht mehr von sinkenden Zinsen profitieren.