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		<title>Aktuelle Steuertipps - HLB Deutschland GmbH</title>
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		<description>Aktuelle Steuertipps - HLB Deutschland GmbH</description>
		<dc:language>de</dc:language>

	

	<item>
		<title>Ab jetzt doppelt so teuer:  Zwei Dienstwagen privat steuern.</title>
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<description><![CDATA[Nutzt ein Unternehmer zwei Firmenfahrzeuge auch privat, so ist der
      private Nutzungsanteil für jedes Fahrzeug zu versteuern.<br />
      <br />
       Die 1%-Regel ist gemäß aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
      fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen anzuwenden. Diese deutliche
      Verschärfung und damit Verteuerung sollte zum Anlass genommen werden, in
      derartigen Fällen eine Vorteilsberechnung durchführen zu lassen, um
      evtl. gegenzusteuern.<br />
      <br />
      <strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
      tun?</span></strong><br />]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Aktionäre aufgepasst: Verlieren Sie nicht Ihre Verluste.</title>
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<description><![CDATA[Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren vor Einführung der
      Abgeltungssteuer können nur noch zeitlich<br />
       befristet bis einschließlich 2013 mit Gewinnen verrechnet werden.<br />
       Es bieten sich verschiedene Strategien an, diese sogenannten
      Altverluste gezielt steuerlich zu nutzen.<br />
       Das Stückzinsmodell beispielsweise sorgt dafür, dass anderweitig
      vereinnahmte Zinsen und Dividenden durch Verrechnung mit dem gezahlten
      Stückzins in einen Veräußerungsgewinn umgewandelt werden, der mit den
      Altverlusten verrechenbar ist.<br />
      <br />
       <strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
      tun?</span></strong><br />]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/aktionaere_aufgepasst_verlieren_sie_nicht_ihre_verluste/index_ger.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Besser, Sie finden sich mit Steuereinsparungen ab.</title>
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<description><![CDATA[<p>Arbeitnehmer dürfen mit ihrem Arbeitgeber verabreden, die Auszahlung
    einer Abfindung oder eines Teilbetrags auf das folgende Jahr zu
    verschieben, um Steuern zu sparen.</p>
    <p>Der Bundesfinanzhof billigte in einer aktuellen Entscheidung die
    getroffene Vereinbarung. Die Verschiebung der Fälligkeit muss lediglich
    vor deren ursprünglich vorgesehener Fälligkeit vereinbart werden. Dieses
    gilt selbst in Fällen einer Abfindung nach einem Sozialplan. Durch diese
    Gestaltung lassen sich erhebliche Steuern sparen, wenn im Folgejahr
    aufgrund geringerer Einkünfte der Steuersatz sinkt.</p>
    <p><strong><span style="COLOR: rgb(0,77,119)">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Studieren, kein Einkommen, aber Steuern sparen.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/studieren_kein_einkommen_aber_steuern_sparen/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[Seit 2004 sind Berufsausbildungskosten nur noch bis zu 4.000 Euro im Jahr
    steuerlich abzugsfähig. Insbesondere Studenten haben häufig höhere
    Kosten.<br />
     Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Aufwendungen für ein
    Erststudium unbegrenzt steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigen
    sind, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.<br />
     Auch wenn Studenten mangels Einkommen keine Steuern zahlen, sollten sie
    in diesen Fällen eine Steuererklärung abgeben. Die dadurch entstehenden
    Verlustvorträge mindern in späteren Jahren die Steuerlast. 
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Digital hat der Fiskus immer weniger Einsehen</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/digital_hat_der_fiskus_immer_weniger_einsehen/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Grundsatzurteil die
    Zugriffsrechte des Fiskus auf elektronische Aufzeichnungen beschränkt.
    Betriebsprüfer dürfen demnach nur jene digitalen Unterlagen einsehen, zu
    deren Aufbewahrung der Steuerzahler verpflichtet ist.<br />
     Verwehrt bleibt ihnen damit der Einblick in freiwillige Unterlagen, wenn
    diese der Besteuerung nicht zugrunde zu legen sind.<br />
     Soweit sich aus anderen Gesetzen keine Aufbewahrungspflicht ergibt,
    können diese Aufzeichnungen daher auch jederzeit vom Steuerpflichtigen
    vernichtet oder gelöscht werden.<br />
     
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Wo hört für den Fiskus der Spaß auf?</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/wo_hoert_fuer_den_fiskus_der_spass_auf/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[<p>Bei Incentive-Reisen ist die Frage nach dem Spaßfaktor von besonderer
    Bedeutung. Unternehmer oder Arbeitnehmer, die mit einer solchen Reise
    belohnt werden, müssen verstärkt damit rechnen, dass das Finanzamt in
    dieser Sache keinen Spaß versteht. Der Wert einer Reise gehört häufig zu
    den Betriebseinnahmen bzw. zum Arbeitslohn. Im Falle eines
    Generalrepräsentanten einer Versicherungs-AG, der als Wettbewerbsgewinner
    an verschiedenen Reisen teilgenommen hatte, entschieden die Richter, dass
    der Belohnungscharakter in den Vordergrund getreten war. Steuerliche
    Nachteile lassen sich dann vermeiden, wenn ein überwiegend
    eigenbetriebliches Interesse vorhanden ist. Planen Sie Ihr nächstes
    Incentive-Programm daher unter Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben.</p>
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Seien Sie versichert, Vermieter sparen Steuern.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/seien_sie_versichert_vermieter_sparen_steuern/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[<p>Bislang war strittig, ob Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von
    Lebensversicherungsbeiträgen steuerlich abzugsfähig sind. Der
    Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass diese Zinsen die Steuerlast
    mindern, wenn die Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen
    dient, die zum Erwerb von Vermietungsobjekten aufgenommen wurden. Jetzt
    gilt es zusätzlich zu prüfen, ob diese Zinsen auch noch für Vorjahre
    geltend gemacht werden können.</p>
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Hier arbeiten, dort leben, jetzt profitieren.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/hier_arbeiten_dort_leben_jetzt_profitieren/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[<p>Bislang wurden die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich
    dann nicht anerkannt, wenn die Wohnung aus privaten Gründen vom
    Beschäftigungsort wegverlegt und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung
    beibehalten wurde. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung jetzt
    zugunsten der Steuerpflichtigen korrigiert. Eine Vielzahl von
    Arbeitnehmern werden von dieser weitreichenden Rechtsprechungsänderung
    profitieren können.</p>
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Darlehen an Töchter kann man sicher abschreiben</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/darlehen_an_toechter_kann_man_sicher_abschreiben/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[<p>Mutterkapitalgesellschaften schrieben wertlos gewordene Darlehen, die
    sie ihren Tochterkapitalgesellschaften gewährt haben, bis 2007 mit
    steuerlicher Wirkung ab. Oft erkannte die Finanzverwaltung jedoch diese
    Wertberichtigungen nicht an. Der Bundesfinanzhof hat nun für die
    Rechtslage bis einschließlich 2007 entschieden, dass solche
    Darlehensabschreibungen steuerwirksam vorzunehmen sind. Streitfälle können
    jetzt zu Gunsten des Steuerpflichtigen abgeschlossen werden.</p>
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Wie Sie bei Leerständen nicht leer ausgehen</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/wie_sie_bei_leerstaenden_nicht_leer_ausgehen/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[In der Praxis kommt es bei Gewerbeimmobilien vor, dass diese wegen
    geänderter Marktbedingungen unvermietbar werden. Eine außergewöhnliche
    Abschreibung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist in
    solchen Fällen möglich, wie das Finanzgericht Düsseldorf entschieden hat.
    Dieses gilt selbst dann, wenn die Immobilie im Anschluss an die
    Unvermietbarkeit veräußert wird. Der Bundesfinanzhof muss in dieser Sache
    endgültig entscheiden. In entsprechenden Fällen sollte Einspruch gegen den
    Einkommensteuerbescheid eingelegt werden.
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>None</dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Am Ende zählt das Weiterdenken</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/am_ende_zaehlt_das_weiterdenken/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[<p>Am Ende zählt das Weiterdenken.<br />
    </p>
    <p>Bei Partnerschaften im privaten Bereich gilt es, nach einer Scheidung
    Lebensversicherungsverträge zu überprüfen. Der Bundesgerichtshof hat
    entschieden, dass die Erklärung des Versicherungsnehmers, im Fall seines
    Todes solle „der Ehegatte der versicherten Person“ die
    Versicherungsleistung erhalten, sogar dazu führen kann, dass der
    geschiedene Ehegatte die Versicherung ausgezahlt bekommt.</p>
    <p>Da dieses in der Regel nicht gewollt ist, sind Änderungen gegenüber dem
    Versicherer mitzuteilen.</p>
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>2008-02-27T14:47:22-01:00</dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/am_ende_zaehlt_das_weiterdenken/index_ger.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Leerstände sind kein Grund, Steuern zu zahlen</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/leerstaende_sind_kein_grund_steuern_zu_zahlen/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[Anträge von Grundstückseigentümern auf Grundsteuererlass bei
    Vermietungsobjekten haben nunmehr gute Erfolgsaussichten. Bislang galt,
    dass strukturell bedingte Leerstände nicht zu einem Grundsteuererlass
    führten. Aufgrund geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt
    daher, dass die Grundsteuer dann erlassen werden kann, wenn die Immobilie
    infolge eines regionalen Überangebotes längerfristig unvermietbar ist.
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong> <strong></strong></p>]]></description>
<dc:date>2007-10-01T14:51:27-02:00</dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/leerstaende_sind_kein_grund_steuern_zu_zahlen/index_ger.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Kommt Ihre Kapitalanlage noch richtig zur Geltung?</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/kommt_ihre_kapitalanlage_noch_richtig_zur_geltung/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[Die Versteuerung von Dividenden und Zinserträgen sieht ab 2009 vor, dass
    keine Werbungskosten mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Dies
    hat gravierende Auswirkungen, wenn Kapitalanlagen refinanziert sind oder
    Vermögensverwaltungsgebühren anfallen. Hier sind Alternativen gefragt.
    Beim Kauf von GmbH-Anteilen bietet sich z.B. die Umwandlung der GmbH in
    eine GmbH &amp; Co. KG an.
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>2007-08-16T10:47:47-02:00</dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/kommt_ihre_kapitalanlage_noch_richtig_zur_geltung/index_ger.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Töchter im Ausland? Wie rechnen Sie mit Ihnen ab?</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/toechter_im_ausland_wie_rechnen_sie_mit_ihnen_ab/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[Bereits seit 2003 ist gesetzlich geregelt, dass deutsche Unternehmen mit
    Töchtern im Ausland umfangreiche Aufzeichnungen zur Ermittlung und
    Angemessenheit&nbsp; ihrer Verrechnungspreise vornehmen müssen.
    Detaillierte Anweisungen seitens der Finanzverwaltung liegen vor. Sollten
    entsprechende Dokumentationen nicht vorgelegt werden können, drohen
    erhebliche steuerliche Mehrbelastungen. Ab 2008 ist es zu weiteren
    Verschärfungen hinsichtlich der Bestimmung der Angemessenheit gekommen.
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>2007-05-09T08:57:34-02:00</dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/toechter_im_ausland_wie_rechnen_sie_mit_ihnen_ab/index_ger.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Machen Sie aus Ihrem Abschluss kein offenes Geheimnis</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/machen_sie_aus_ihrem_abschluss_kein_offenes_geheimnis/index_ger.html</link>
<description><![CDATA[Der Gesetzgeber hat die Offenlegungspflichten deutlich verschärft. Alle
    Gesellschaften mit beschränkter Haftung, d.h. insbesondere GmbHs und GmbH
    &amp; Co. KGs müssen ab 2006 ihre Jahres- und Konzernabschlüsse sowie
    Lageberichte zwingend im Internet veröffentlichen. Die Daten können dann
    von jedermann eingesehen und abgerufen werden. Ausweichstrategien zum
    Schutz der Unternehmensdaten sollten deshalb geprüft werden.
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date>2007-03-27T12:30:02-02:00</dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/services/aktuelle_steuerinformationen/aktuelle_steuertipps/artikel/machen_sie_aus_ihrem_abschluss_kein_offenes_geheimnis/index_ger.html</guid>

	</item>
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