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                    <title>Aktuelle Steuertipps - HLB Deutschland GmbH</title>
                    <link>http://www.www.hlb-deutschland.de</link>
                    <description>Aktuelle Steuertipps - HLB Deutschland GmbH</description>
                    <dc:language>de</dc:language>
    
            
    
	<item>
		<title>Wenn Wertzuwachs ins Geld geht.</title>
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<description><![CDATA[<p>Das Ende 2012 in Kraft getretene Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien enthält eine Besonderheit für Steuerpflichtige, denen über eine spanische S.L. (Sociedad Limitada) Immobilien in Spanien gehören. Spanien darf den Gewinn aus der Veräußerung der S.L. besteuern. Dies führt dazu, dass schon jetzt der Wertzuwachs der Anteile in Deutschland zu versteuern ist. Ein Wegzug aus Deutschland bzw. ein Verkauf der Anteile ist dafür nicht erforderlich. Der gesamte Sachverhalt muss in der Einkommensteuererklärung in Deutschland angegeben werden. Zudem besteht ein Risiko, dass im Erbfall sowohl in Deutschland als auch in Spanien Erbschaftsteuer anfällt. Durch Gestaltungsmaßnahmen kann dieses Risiko reduziert werden.</p>
<p><strong><span>Was können wir für Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Warum in schlechten Zeiten gut zahlen?</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e11181/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Die Besteuerung von Arbeitslohn erfolgt im Regelfall erst dann, wenn dieser dem Arbeitnehmer zufließt. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die ihre GmbH beherrschen, gilt jedoch eine Besonderheit: Der Arbeitslohn ist bereits dann zu versteuern, wenn dieser fällig ist. Auf eine Zahlung kommt es daher nicht an. In diesem Bereich deutet sich eine Änderung der Rechtsprechung an. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass zusätzlich eine Aufwandsbuchung bei der GmbH erforderlich ist, die sich auf deren Einkommen ausgewirkt hat. Die Rechtsfrage ist nunmehr beim Bundesfinanzhof anhängig. Entsprechende Fälle sollten bis zur Klärung der Rechtslage offengehalten werden.</p>
<p><strong><span>Was können wir für Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e11181/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Schlechte Zeiten haben Sie nicht verdient.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e11151/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Einem Gesellschafter-Geschäftsführer wird aufgrund seines Arbeitsverhältnisses oftmals von der Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, eine Pensionsanwartschaft eingeräumt. In den Folgejahren können dann Situationen eintreten, die einen (Teil-)Verzicht auf diese Pensionszusage nahelegen. Streitig war bisher, welche Folgen ein Teilverzicht hat, z.B. ein Einfrieren der Ansprüche durch Verzicht auf zukünftig zu erdienende Pensionsansprüche ("Future Service"). Das Bundesfinanzministerium hat jetzt zumindest klargestellt, dass kein Gehaltszufluss vorliegt, soweit auf einen noch nicht verdienten Teil der Pensionsanwartschaft verzichtet wird.</p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was können wir für Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e11151/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Tausche Altgriechisch gegen Neugriechisch</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e11131/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Privatanleger, die Verluste aus dem zwangsweisen Tausch von Griechenland-Anleihen erlitten haben, können diese steuerlich geltend machen, soweit diese Anleihen nach dem 01.01.2009 erworben wurden. Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass der zwangsweise Tausch von Griechenland-Anleihen steuerlich wie ein Verkauf der Altanleihen mit gleichzeitigem Kauf der Neuanleihen gewertet wird. Private Kapitalanleger können daher die Verluste mit anderen Kapitaleinkünften (z.B. Zinserträgen, Dividenden und Gewinnen aus Wertpapierverkäufen) in 2012 verrechnen. Besonderheiten gelten im Falle von Finanzinnovationen.</p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was können wir für Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e11131/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Damit im Krankheitsfall nicht auch die Finanzen schwächeln</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e11126/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Krankheitskosten wirken sich steuerlich nur dann aus, wenn die sogenannte zumutbare Belastung (Eigenanteil) überschritten wird.</p>
<p>Die Höhe des Eigenanteils richtet sich unter anderem nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte: Je höher dieser ist, umso höher der steuerlich unbeachtliche Teil.</p>
<p>Nunmehr liegt ein Musterverfahren vor, in dem es darum geht, sämtliche Krankheitskosten ohne Eigenanteil abzugsfähig zu stellen. Es empfiehlt sich deshalb, Krankheitskosten in voller Höhe geltend zu machen und gegen ablehnende Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Inzwischen gewährt die Finanzverwaltung zumindest im Raum Münster ein Ruhen des Verfahrens.</p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was können wir für Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e11126/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Schenken Sie netto oder brutto?</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/schenken_sie_netto_oder_brutto_/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Schenken Sie netto oder brutto?</p>
<p>Sachzuwendungen an Kunden oder Arbeitnehmer müssen diese normalerweise als Einnahmen versteuern. Damit die Freude am Geschenk bleibt, kann die Versteuerung beim Beschenkten verhindert werden, indem das gewährende Unternehmen an das Finanzamt eine 30%-ige Pauschalsteuer abführt. Bei Sachzuwendungen an einen im Ausland steuerlich erfassten Arbeitnehmer (z.B. Arbeitnehmer einer ausländischen Niederlassung oder ausländischen Tochtergesellschaft), ist jetzt gerichtlich geklärt, dass dafür keine Pauschalsteuer gezahlt werden muss. Im entschiedenen Fall waren im Rahmen eines Management-Meetings Sachzuwendungen gewährt worden.  </p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was können wir für Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Ihr Gewinn bei Kursverlusten: die 5% Regelung</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/ihr_gewinn_bei_kursverlusten_die_5_regelung/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist eine steuerlich wirksame Abschreibung von Aktien und Aktienfonds im Betriebsvermögen erst ab einem Wertverlust von 40% oder an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen von 25% möglich. Der Bundesfinanzhof hat die Anerkennung dieser Abschreibungen jetzt drastisch zugunsten der Steuerzahler erleichtert. Es genügt, wenn der Börsenkurs am Bilanzstichtag mindestens 5% niedriger liegt als beim Kauf. Auf die anschließende Kursentwicklung kommt es nicht an. Dies soll nur in Ausnahmefällen nicht gelten (z.B. Insiderhandel, geringe Handelsumsätze).</p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was können wir für Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/ihr_gewinn_bei_kursverlusten_die_5_regelung/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Veräußerungsverluste einmal steuerfreundlich gesehen</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e10881/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Ver&auml;u&szlig;erungsgewinne und -verluste von &nbsp;Anteilen an Kapitalgesellschaften - bei einer Beteiligung von mind. 1% - wirken sich nur zu 60% bei der Einkommensteuer aus.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass Ver&auml;u&szlig;erungsverluste zu 100% steuerlich geltend gemacht werden k&ouml;nnen, wenn vor und bei Verkauf keinerlei Einnahmen aus der Beteiligung erzielt wurden bzw. werden.Dieses gilt neuerdings auch bei einem symbolischen Kaufpreis von z.B. 1 &euro;. Ab 2011 schr&auml;nkt eine Gesetzes&auml;nderung den vollen Verlustabzug wieder ein.</p>
<p>Steuerpflichtige mit vergleichbaren F&auml;llen bis 2010 sollten diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung beachten.</p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was k&ouml;nnen wir f&uuml;r Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e10881/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Immobilie verkauft,  Darlehen nicht getilgt,  Einspruch eingelegt.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e10790/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Es kommt vor, dass der Erl&ouml;s aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie nicht ausreicht, die restliche Darlehensschuld komplett zu tilgen. Die Darlehenszinsen f&uuml;r den Restkredit werden derzeit steuerlich nicht anerkannt.</p>
<p>Jetzt stufte der Bundesfinanzhof in &auml;hnlich gelagerten F&auml;llen zu Kapitaleink&uuml;nften die Zinsen als steuerlich abzugsf&auml;hig ein. <br />Dem obersten deutschen Finanzgericht liegen derzeit zwei Verfahren zu Vermietungseink&uuml;nften vor.</p>
<p>Betroffene ehemalige Hausbesitzer k&ouml;nnen solche F&auml;lle &uuml;ber einen Einspruch mit Verweis auf die anh&auml;ngigen Verfahren jetzt offenhalten und im Falle von steuerzahlerfreundlichen Urteilen von diesen profitieren. </p>
<p><strong><span style="color: #004d77;">Was k&ouml;nnen wir f&uuml;r Sie tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Verkaufen Sie Ihre Verluste besser per Ringtausch</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/e10631/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof hat in einem sehr interessanten Fall zugunsten des Steuerzahlers entschieden:</p>
<p>Der Kauf bzw. Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften per Ringtausch zwischen den Gesellschaftern zur Verlustnutzung ist steuerlich anzuerkennen. Dadurch war es im Urteilsfall m&ouml;glich, dass die Gesellschafter ihre Verluste aus der Ver&auml;u&szlig;erung steuermindernd geltend machen konnten. Gleichzeitig blieben die Gesellschafter mit der Quote beteiligt, wie sie es vor dem Ringtausch waren.</p>
<p>Das Urteil er&ouml;ffnet erhebliche Gestaltungsspielr&auml;ume.</p>
<p><br /> <strong>Was k&ouml;nnen wir f&uuml;r Sie tun?</strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Mit dem Dienstwagen richtig verfahren</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/mit_dem_dienstwagen_richtig_verfahren/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; FONT-SIZE: 10pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA">
    Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen auch privat, so versteuert er
    den Privatanteil häufig nach der sogenannten 1%-Regelung.</span> <span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; FONT-SIZE: 10pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA">
    Für diese Regelung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs maßgebend.
    Kosten für Sonderausstattung kommen hinzu.</span></p>
    <p><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; FONT-SIZE: 10pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA">
    Bislang war umstritten, was dazu zählte. In einem aktuellen Urteil hat der
    Bundesfinanzhof entschieden, dass Sonderausstattung nur dann vorliegt,
    wenn der PKW bei der Erstzulassung damit ausgestattet ist. Später
    eingebaute Ausstattung bleibt steuerfrei. Im Urteilsfall war dieses eine
    nachträglich eingebaute Flüssiggasanlage.</span></p>
    
<pre>
<span style="FONT-FAMILY: 'Times New Roman', 'serif'; FONT-SIZE: 12pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA"><br />
<strong><span style="COLOR: rgb(0,77,119)">Was können wir für Sie tun?</span></strong><br />
<br />
      </span>
</pre>]]></description>
<dc:date></dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Einmal volltanken, bitte!</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/einmal_volltanken_bitte_/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[&nbsp; 
      <p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: 130%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal"><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'">
      Endlich hat der Bundesfinanzhof die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
      gleichermaßen unfreundliche und unpraktikable Verwaltungsregelung zu § 8
      Abs. 2 EStG verworfen und den Anwendungsbereich dieser Vorschrift
      deutlich erweitert.</span></p>
      <p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: 130%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal"><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'">
      &nbsp;</span></p>
      <p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: 130%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal"><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'">
      Künftig liegt ein begünstigter Sachbezug und kein Barlohn nicht nur dann
      vor, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachgutscheine
      aushändigt, sondern auch bei auf Euro lautenden Gutscheinen. Dies war
      nach Auffassung der Finanzverwaltung bisher verboten. Demgegenüber hat
      der Bundesfinanzhof in fünf Urteilen vom 11. November 2010 entschieden,
      daß begünstigte Sachbezüge selbst dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber
      eine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den
      empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise, nämlich zum Erwerb
      von Waren oder Dienstleistungen, zu verwenden.</span></p>
      <p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: 130%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal"><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'">
      &nbsp;</span></p>
      <p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: 130%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal"><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'">
      An der entgegenstehenden früheren Rechtsprechung wird ausdrücklich nicht
      mehr festgehalten. Deshalb können Arbeitnehmer jetzt auf Kosten Ihres
      Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von 44,00 EUR monatlich
      volltanken. Sie können dies gegen Vorlage einer Tankkarte, gegen Abgabe
      von vom Arbeitgeber auf Eurobeträge lautenden Tankgutscheinen oder sogar
      mit Eigenbezahlung und nachträglicher Kostenerstattung durch den
      Arbeitgeber tun. Ob Barlohn oder Sachlohn vorliegt, entscheidet sich
      künftig nach dem Willen des Bundesfinanzhofs allein nach dem
      arbeitsvertraglichen Anspruch, der dem Gutschein oder der
      Tankkartenaushändigung zugrunde liegt. Kann der Arbeitnehmer danach vom
      Arbeitgeber ausschließlich den Bezug einer Sache oder Dienstleistung,
      wenn auch geliefert oder erbracht durch Dritte, beanspruchen, ist die
      vom Arbeitgeber erbrachte Leistung stets Sachbezug. Dann kommt es nicht
      darauf an, ob der Gutschein beim Arbeitgeber oder einem Dritten
      einzulösen ist. Ebensowenig kommt es darauf an, ob der Gutschein
      zusätzlich auf einen Eurobetrag lautet.</span></p>
      <p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: 130%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal"><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'">
      &nbsp;</span></p>
      <p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: 130%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal"><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'">
      Die entgegenstehenden Verwaltungsregelungen sind damit
      überholt.</span></p>
      <p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: 130%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal">&nbsp;</p>
      <p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: 130%; MARGIN: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal"><span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; mso-bidi-font-family: 'Times New Roman'">
      <span style="FONT-FAMILY: 'Arial', 'sans-serif'; FONT-SIZE: 10pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA">
      Es steht zu befürchten, dass die Finanzverwaltung die
      steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung durch einen Nichtanwendungserlass
      aushebeln wird.</span> <span style="FONT-FAMILY: 'Times New Roman', 'serif'; FONT-SIZE: 12pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA">
      </span></span></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
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	</item>
	<item>
		<title>Was der Fiskus nicht lesen kann darf die Buchhaltung zurückstellen</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/was_der_fiskus_nicht_lesen_kann_darf_die_buchhaltung_zurueckstellen/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[Bei einer steuerlichen Außenprüfung haben die Betriebsprüfer das Recht,
    die Buchführungsdaten des Unternehmens computergestützt zu prüfen. Den
    Unternehmen entstehen Kosten für diese Datenzugriffe, z.B. für die
    Vorhaltung veralteter Buchführungssysteme bzw. die Herstellung der
    Lesbarkeit.<br />
     Eine Rückstellung für diese Kosten kann erstmals in Jahresabschlüssen mit
    Bilanzstichtag ab dem 25.12.2008 gebildet werden. Diese Rückstellung kann
    sämtliche zukünftigen Kosten umfassen, die für den Zugriff kommender
    Betriebsprüfungen auf die am Stichtag vorzuhaltenden Daten anfallen.
    Dieser Grundsatz ist am 15.4.2010 durch die Oberfinanzdirektion Münster
    bestätigt worden.<br />
     <br />
    <br />
     <strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong><br />
     <br />]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/was_der_fiskus_nicht_lesen_kann_darf_die_buchhaltung_zurueckstellen/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Wer auf den Fiskus lange warten muss, spart jetzt Steuern.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/wer_auf_den_fiskus_lange_warten_muss_spart_jetzt_steuern_/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[Steuererstattungen für die jährliche Einkommensteuer sind beginnend mit
      dem 16. Monat nach Ablauf des jeweiligen Jahres mit 6 % pro Jahr vom
      Fiskus zu verzinsen.<br />
       Bisher waren entsprechende Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte
      steuerpflichtig. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof
      entschieden, dass diese Erstattungszinsen zur Einkommensteuer steuerfrei
      sind. Handlungsbedarf besteht bei bereits eingereichten
      Steuererklärungen bzw. bei noch offenen Steuerveranlagungen. In diesen
      Fällen empfehlen wir, die Steuerfreiheit der Erstattungszinsen zu
      beantragen.<br />
      <br />
       <strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
      tun?</span></strong>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/wer_auf_den_fiskus_lange_warten_muss_spart_jetzt_steuern_/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Ab jetzt doppelt so teuer:  Zwei Dienstwagen privat steuern.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/ab_jetzt_doppelt_so_teuer_zwei_dienstwagen_privat_steuern_/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[Nutzt ein Unternehmer zwei Firmenfahrzeuge auch privat, so ist der
      private Nutzungsanteil für jedes Fahrzeug zu versteuern.<br />
      <br />
       Die 1%-Regel ist gemäß aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
      fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen anzuwenden. Diese deutliche
      Verschärfung und damit Verteuerung sollte zum Anlass genommen werden, in
      derartigen Fällen eine Vorteilsberechnung durchführen zu lassen, um
      evtl. gegenzusteuern.<br />
      <br />
      <strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
      tun?</span></strong><br />]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/ab_jetzt_doppelt_so_teuer_zwei_dienstwagen_privat_steuern_/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Aktionäre aufgepasst: Verlieren Sie nicht Ihre Verluste.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/aktion%C3%A4re_aufgepasst_verlieren_sie_nicht_ihre_verluste_/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren vor Einführung der
      Abgeltungssteuer können nur noch zeitlich<br />
       befristet bis einschließlich 2013 mit Gewinnen verrechnet werden.<br />
       Es bieten sich verschiedene Strategien an, diese sogenannten
      Altverluste gezielt steuerlich zu nutzen.<br />
       Das Stückzinsmodell beispielsweise sorgt dafür, dass anderweitig
      vereinnahmte Zinsen und Dividenden durch Verrechnung mit dem gezahlten
      Stückzins in einen Veräußerungsgewinn umgewandelt werden, der mit den
      Altverlusten verrechenbar ist.<br />
      <br />
       <strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
      tun?</span></strong><br />]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/aktion%C3%A4re_aufgepasst_verlieren_sie_nicht_ihre_verluste_/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Besser, Sie finden sich mit Steuereinsparungen ab.</title>
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<description><![CDATA[<p>Arbeitnehmer dürfen mit ihrem Arbeitgeber verabreden, die Auszahlung
    einer Abfindung oder eines Teilbetrags auf das folgende Jahr zu
    verschieben, um Steuern zu sparen.</p>
    <p>Der Bundesfinanzhof billigte in einer aktuellen Entscheidung die
    getroffene Vereinbarung. Die Verschiebung der Fälligkeit muss lediglich
    vor deren ursprünglich vorgesehener Fälligkeit vereinbart werden. Dieses
    gilt selbst in Fällen einer Abfindung nach einem Sozialplan. Durch diese
    Gestaltung lassen sich erhebliche Steuern sparen, wenn im Folgejahr
    aufgrund geringerer Einkünfte der Steuersatz sinkt.</p>
    <p><strong><span style="COLOR: rgb(0,77,119)">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/besser_sie_finden_sich_mit_steuereinsparungen_ab_/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Studieren, kein Einkommen, aber Steuern sparen.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/studieren_kein_einkommen_aber_steuern_sparen_/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[Seit 2004 sind Berufsausbildungskosten nur noch bis zu 4.000 Euro im Jahr
    steuerlich abzugsfähig. Insbesondere Studenten haben häufig höhere
    Kosten.<br />
     Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Aufwendungen für ein
    Erststudium unbegrenzt steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigen
    sind, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt.<br />
     Auch wenn Studenten mangels Einkommen keine Steuern zahlen, sollten sie
    in diesen Fällen eine Steuererklärung abgeben. Die dadurch entstehenden
    Verlustvorträge mindern in späteren Jahren die Steuerlast. 
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/studieren_kein_einkommen_aber_steuern_sparen_/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Digital hat der Fiskus immer weniger Einsehen</title>
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<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Grundsatzurteil die
    Zugriffsrechte des Fiskus auf elektronische Aufzeichnungen beschränkt.
    Betriebsprüfer dürfen demnach nur jene digitalen Unterlagen einsehen, zu
    deren Aufbewahrung der Steuerzahler verpflichtet ist.<br />
     Verwehrt bleibt ihnen damit der Einblick in freiwillige Unterlagen, wenn
    diese der Besteuerung nicht zugrunde zu legen sind.<br />
     Soweit sich aus anderen Gesetzen keine Aufbewahrungspflicht ergibt,
    können diese Aufzeichnungen daher auch jederzeit vom Steuerpflichtigen
    vernichtet oder gelöscht werden.<br />
     
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/digital_hat_der_fiskus_immer_weniger_einsehen/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Wo hört für den Fiskus der Spaß auf?</title>
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<description><![CDATA[<p>Bei Incentive-Reisen ist die Frage nach dem Spaßfaktor von besonderer
    Bedeutung. Unternehmer oder Arbeitnehmer, die mit einer solchen Reise
    belohnt werden, müssen verstärkt damit rechnen, dass das Finanzamt in
    dieser Sache keinen Spaß versteht. Der Wert einer Reise gehört häufig zu
    den Betriebseinnahmen bzw. zum Arbeitslohn. Im Falle eines
    Generalrepräsentanten einer Versicherungs-AG, der als Wettbewerbsgewinner
    an verschiedenen Reisen teilgenommen hatte, entschieden die Richter, dass
    der Belohnungscharakter in den Vordergrund getreten war. Steuerliche
    Nachteile lassen sich dann vermeiden, wenn ein überwiegend
    eigenbetriebliches Interesse vorhanden ist. Planen Sie Ihr nächstes
    Incentive-Programm daher unter Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben.</p>
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/wo_h%C3%B6rt_f%C3%BCr_den_fiskus_der_spa%C3%9F_auf_/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Seien Sie versichert, Vermieter sparen Steuern.</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/seien_sie_versichert_vermieter_sparen_steuern_/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Bislang war strittig, ob Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von
    Lebensversicherungsbeiträgen steuerlich abzugsfähig sind. Der
    Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass diese Zinsen die Steuerlast
    mindern, wenn die Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen
    dient, die zum Erwerb von Vermietungsobjekten aufgenommen wurden. Jetzt
    gilt es zusätzlich zu prüfen, ob diese Zinsen auch noch für Vorjahre
    geltend gemacht werden können.</p>
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/seien_sie_versichert_vermieter_sparen_steuern_/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Darlehen an Töchter kann man sicher abschreiben</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/darlehen_an_toechter_kann_man_sicher_abschreiben/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Mutterkapitalgesellschaften schrieben wertlos gewordene Darlehen, die
    sie ihren Tochterkapitalgesellschaften gewährt haben, bis 2007 mit
    steuerlicher Wirkung ab. Oft erkannte die Finanzverwaltung jedoch diese
    Wertberichtigungen nicht an. Der Bundesfinanzhof hat nun für die
    Rechtslage bis einschließlich 2007 entschieden, dass solche
    Darlehensabschreibungen steuerwirksam vorzunehmen sind. Streitfälle können
    jetzt zu Gunsten des Steuerpflichtigen abgeschlossen werden.</p>
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/darlehen_an_toechter_kann_man_sicher_abschreiben/index_eng.html</guid>

	</item>
	<item>
		<title>Ihre Beteiligung kann Sie zukünftig mehr belasten!</title>
<link>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/ihre_beteiligung_kann_sie_zuk%C3%BCnftig_mehr_belasten_/index_eng.html</link>
<description><![CDATA[<p>Abschreibungen auf Darlehensforderungen von einer Kapitalgesellschaft
    an eine Kapitalgesellschaft, an der sie zu mehr als 25% beteiligt ist,
    sind ab 2008 steuerlich nicht mehr abzugsfähig. Forderungen aus
    Lieferungen und Leistungen fallen ebenfalls darunter. Das kann zu
    erheblichen Mehrbelastungen führen. Ausnahmen bestehen im Rahmen eines
    Fremdvergleichs. Diesbezügliche Unterlagen sollten frühzeitig aufbereitet
    werden.</p>
    <p><strong><span style="color: rgb(0, 77, 119);">Was können wir für Sie
    tun?</span></strong></p>]]></description>
<dc:date></dc:date>
<guid>http://www.hlb-deutschland.de/content/stb_wp_ra_network/aktuelles/aktuelle_steuertipps/aktuelle_steuertipps/artikel/ihre_beteiligung_kann_sie_zuk%C3%BCnftig_mehr_belasten_/index_eng.html</guid>

	</item>
</channel></rss>
