Wirtschaftsstabilisierungsfonds – erfolgreiche Antragsstellung
“Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient der Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte.” (Definition Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
- Stille Beteiligung bis zu 100 Mio € oder Bürgschaft für Bankkredite für den gehobenen Mittelstand sind möglich
Weitere Details finden Sie in den beigefügten Merkblättern:
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind u.a. eine Analyse des Corona-Effekts und plausible Planungsunterlagen erforderlich.
Selbstverständlich sind unsere Experten Ihnen bei der Beantragung gerne behilflich.
Dieser Beitrag ist zu erst bei unseren Kollegen von HLB Schumacher erschienen.
Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: https://www.hlb-schumacher.de