A1-Bescheinigung bei europäischen Dienstreisen

HLB Deutschland

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Arbeitnehmer und Selbstständige, die außerhalb ihres Heimatlandes arbeiten, müssen die sog. A1-Bescheinigung bei sich tragen. Mit dieser Bescheinigung können sie nachweisen, dass sie in ihrem Heimatland versichert sind und somit im europäischen Tätigkeitsland keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.  

Die Bescheinigung wird bei Entsendungen und auch bei Dienstreisen in oder durch die Länder der europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz benötigt – selbstverständlich auch für Lkw-Fahrer. Auf die Dauer der Reisen kommt es nicht an. Selbst wer auf dem Weg nach Belgien nur wenige Kilometer durch die Niederlande fährt, sollte für beide Länder eine A1-Bescheinigung einholen. Der Plan, das A1-Erfordernis bei Dienstreisen abzuschaffen, wurde bisher noch nicht umgesetzt.

Wird die A1-Bescheinigung bei einer Kontrolle nicht vorgelegt, können die ausländischen Behörden sofort Sozialversicherungsbeiträge nach dem jeweiligen Landesrecht und hohe Bußgelder fordern. Außerdem kann dem Arbeitnehmer der Zutritt zu dem jeweiligen Firmen- bzw. Werksgelände verweigert werden.

Der Kontrolldruck wird sich künftig stark erhöhen, da alle Mitgliedstaaten mittlerweile ein System etabliert haben, das den Datenaustausch zwischen den europäischen Sozialversicherungsträgern zur Überprüfung der A1-Bescheinigungen ermöglicht.

Die A1-Bescheinigung ist bei der Krankenkasse zu beantragen, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Der Antrag ist für Arbeitnehmer elektronisch, z.B. im Rahmen des Entgeltabrechnungsprogramms, zu stellen. Die Bescheinigung wird noch nicht in Echtzeit erteilt, sodass der Antrag rechtzeitig vor Reisebeginn zu stellen ist. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von drei Tagen zu rechnen. Selbstständige müssen ihre Anträge in Papierform stellen und warten oft deutlich länger auf die Bescheinigung.

Sowohl bei sporadischen als auch bei regelmäßigen kurzen Auslandsaufenthalten muss immer wieder ein neuer Antrag für den jeweiligen Zeitraum gestellt werden. Eine Dauerbescheinigung wird in der Regel nicht ausgestellt.

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