BREXIT – und was nun?

Prof. Dr. rer. pol. W. Edelfried

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Was wird aus den europäischen Grundfreiheiten? – Gibt es einen Weg zurück?

Vor weit mehr als einem Jahr, am 23. Juni 2016, stimmten 51,9% der Wähler – das waren allerdings nur 37,4% der Wahlberechtigten – für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Durch schriftliche Mitteilung vom 29. März 2017 wurde der Austrittsprozess gemäß § 50 des EU-Vertrages eingeleitet. In rund eineinviertel Jahren, also Ende März 2019, soll es – um mit Schäuble zu sprechen – heißen: „Isch over“.

Wie man allenthalben den Medien entnehmen kann, verlaufen die Austrittsverhandlungen äußerst schleppend und befinden sich im Verzug. Während die EU-Kommission zunächst die finanziellen Bedingungen des Austrittes, insbesondere die Begleichung der sog. Austrittsrechnung von rd. 60 Mrd. EUR (1), geklärt haben möchte, will Großbritannien vorweg über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sprechen. Zuletzt haben die Briten mit einem ungeordneten Verlassen der EU gedroht. Hierauf antwortete die EU mit dem Angebot einer weiteren zweijährigen Übergangsfrist, in der Großbritannien ohne Stimmrecht weiterhin vollwertiges Mitglied der EU bleiben würde. (2) Nachdem Großbritannien kürzlich die sogenannte EU-Austrittsrechnung im Wesentlichen anerkannt hat, werden die Verhandlungen in die eigentlichen Sachfragen eintreten. (3)

Ziel der Europäischen Union ist die Verwirklichung der folgenden Grundfreiheiten, die im Vertrag über die EU niedergelegt sind (4):

  1. a) freier Warenverkehr
  2. b) Niederlassungs- und Personenfreiheit
  3. c) Dienstleistungsfreiheit
  4. d) freier Kapital- und Zahlungsverkehr.

Das Erreichen dieser Ziele ist durch den aktuellen Verhandlungsstand nennenswert gefährdet, so dass der obige Vorschlag des europäischen Unterhändlers Barnier zur Verlängerung der Übergangsfrist in Erwägung gezogen werden sollte.

Zwar haben alle Beteiligten erklärt, die vorstehenden Grundfreiheiten soweit wie möglich aufrecht erhalten zu wollen, doch ist dazu der Abschluss eines umfangreichen Freihandels- und Dienstleistungsabkommens notwendig. Wenn man an die diesbezüglichen Verhandlungszeiten denkt, ist der verbleibende Zeitraum von 16 Monaten absolut nicht ausreichend.

Die Folgen eines ungeordneten EU-Austritts für den Warenverkehr, d.h. für die Zollsysteme und deren Wiedereinführung, sind derzeit nicht absehbar. (5) Allenthalben wird mit einem deutlichen Rückgang des Handelsvolumens zwischen Großbritannien und Kontinentaleuropa gerechnet. Deutschland hat im Jahre 2016 Waren und Dienstleistungen in Höhe von 116 Mrd. EUR nach Großbritannien exportiert; der Import betrug 60 Mrd. EUR – also ungefähr ein Verhältnis von 2:1. Besonders betroffen wäre die Automobil- und Automotive-Industrie, die bei Exporten von 31 Mrd. EUR und Einfuhren von rd. 9 Mrd. EUR einen Überhang von 22 Mrd. EUR verzeichnet. Im Durchschnitt rechnet man mit einem 5%-igen Zoll auf deutsche Exporte auf die Insel; deutsche Automobile würden also entsprechend teurer werden mit einem unzweifelhaften Nachfragerückgang. Auch der Maschinenbau sowie die Chemie- und Pharma-Industrie wären nennenswert betroffen.

Das bisherige Exportvolumen steht in Deutschland für etwa 750.000 Arbeitsplätze; (6) mit einem spürbaren Rückgang ist also bei reduzierten Exporten zu rechnen.

Die Personen- und Niederlassungsfreiheit ist schon jetzt stark beeinträchtigt; nicht umsonst verlassen viele Arbeitnehmer die Insel, insbesondere in den hochwertigen Dienstleistungsbereichen. Auch die Zahl von Einbürgerungsanträgen britischer Bürger in Deutschland hat im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 360,6% zugenommen. (7)

Nach einschlägiger Statistik leben 1,2 Mill. Briten in der EU (8), davon jeweils 0,3 Mio. in Spanien und Irland, der Rest in Frankreich, Deutschland und Italien. Kritischer ist hingegen die Zahl von 3 Mio. EU-Bürgern, die in Großbritannien leben, davon alleine 0,6 Mio. aus Polen, 0,4 Mio. aus Irland und 0,3 Mio. aus Deutschland. Auch die übrigen osteuropäischen EU-Länder zeigen bedeutende Kontingente.

Zur Aufrechterhaltung der britischen Wirtschaftskraft ist ein wesentliches Verbleiben der europäischen Arbeitskräfte in Großbritannien unerlässlich. Die notwendigen vertraglichen Voraussetzungen hierfür müssen alsbald geschaffen werden, wenn die britische Wirtschaft keinen Schaden nehmen will.

Umgekehrt sind die Risiken für die Entsendeländer aber auch sehr bedeutsam; man stelle sich nur vor, wie die Arbeitsmärkte in Osteuropa reagieren würden, wenn eine bedeutende Anzahl von EU-Bürgern Großbritannien in Richtung Heimat verlassen müsste.

Die Kapitalmarktunion, zuletzt von der EU mit großen Anstrengungen verfolgt (9), kann auch ohne Großbritannien umgesetzt werden, jedoch ist die Bedeutung des Börsenplatzes London für die Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital zentraleuropäischer Unternehmen und Vorhaben erheblich beeinträchtigt. Der Finanzsektor beschäftigt in London etwa 400.000 Arbeitskräfte (10), während Frankfurt in diesem Sektor nur 75.000 Beschäftigte aufweist, Paris 145.000 und nun auch den Sitz der EBA (European Banking Authority) bekommt.

Das wesentliche Instrument des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU ist der sog. europäische Finanzpass. (11) Der Finanzpass ermöglicht es Finanzinstitutionen, also insbesondere Banken und Investmentfonds, welche ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung in einem europäischen Mitgliedsstaat unterhalten, ihre Geschäfte und Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten. Nach einem BREXIT müssen britische Banken ohne finanzaufsichtsrechtlich überwachte Niederlassung in einem europäischen Mitgliedsstaat eine solche neu errichten und eine Betriebslizenz für Europa erwerben. Auch der von London ausgehende Handel mit Finanzprodukten wäre dramatisch erschwert, wenn Großbritannien die Kapitalverkehrsfreiheit nach europäischem Muster nicht mehr garantieren würde. Dennoch ist gerade bei Regulierungen im Finanzsektor ein erheblicher Wettbewerb zu befürchten. UK wird hier den Weg der Deregulierung gehen, was allerdings Probleme für die Geschäftsmodelle international tätiger Banken hervorrufen wird.

Zu erwarten ist ein verschärfter Steuerwettbewerb in allen Bereichen. Die Unternehmensbesteuerung liegt in UK bei rd. 20%, in Deutschland bei rd. 30%. Obwohl haushaltsmäßig keine besonderen Spielräume ersichtlich sind, hat der britische Finanzminister Osborne angekündigt, durch Steuersenkungen die Wirtschaft „super wettbewerbsfähig“ zu machen und einen der niedrigsten Unternehmenssteuersätze der entwickelten Welt anzubieten, etwa im Bereich von 15%. (12)

Die Frage ist, was insbesondere unsere mittelständischen, exportorientierten Mandanten tun können, um in der jetzigen Situation keinen weiteren Schaden zu nehmen. Die individuellen Möglichkeiten sind in der Tat eingeschränkt; am wirksamsten ist ein guter und häufiger Kontakt zu den britischen Geschäftspartnern. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass durch ein Erstarken des Euros gegenüber dem Pfund währungsbedingt UK-Geschäft verloren geht. Die Errichtung eigener Vertriebsgesellschaften in UK sollte allerdings erwogen werden, weil insbesondere die Verbrauchernachfrage nach europäischen Produkten bleiben wird; schon jetzt wird über nennenswerte Vorratsaufstockung berichtet. (13) Überlegungen zur Eröffnung von Produktionsstandorten sollten derzeit eher zurückgestellt werden.

Die Einflussnahme auf die Verhandlungen über die Verbände und Handelskammern scheint derzeit völlig untergeordnet. Hier ist sicherlich mehr Aktivität notwendig.

Auch im Berufsstand werden die Folgen eines BREXIT nicht ausreichend diskutiert. Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen ist nicht das große Problem; vielmehr muss der Berufsstand schauen, wie sich die Dinge auf die Mandantschaft auswirken.

Zu nennen sind diesbezüglich z.B. der Einfluss auf das Gesellschaftsrecht, auf die Unternehmensberichterstattung und materielle steuerrechtliche Auswirkungen.

Es gibt in Deutschland etwa 9.000 UK Limited Companies, z.B. auch als Komplementär von haftungsbeschränkten Kommanditgesellschaften, die mangels Firmensitz in der EU zur OHG mit persönlicher Vollhaftung mutieren würden.

Bei der Unternehmensberichterstattung geht es um die anzuwendenden Bilanzierungsstandards und den drohenden Wegfall von Befreiungsmöglichkeiten von übergeordneten Konzernabschlüssen; erhöhte Kosten und deutlich nachlassende Transparenz und Information wären die Folge.

Es stellt sich die Frage, ob die BREXIT-Debatte die Rest-EU in ihren Bemühungen gemeinsamer Politik wieder erstarken lässt. Nach der zunächst kritischen Wahlsituation in Holland, Frankreich und auch in Deutschland ist nach den Wahlausgängen zu erwarten, dass die europäische Idee weiter gestärkt wird.

Dennoch ist nicht zu übersehen, dass im internationalen Vergleich die EU durch den Austritt von Großbritannien rund 15% ihrer Wirtschaftskraft und Bevölkerung verlieren wird. (14) Trotz dieser Bedeutung kann das Vereinigte Königreich keine isolierte Welt-Politik verfolgen, sondern wird sich an Amerika und an Australien, also an die englischsprachigen Staaten anlehnen, so wie diese Allianz auf vielen anderen Feldern, beispielsweise auch in der Berufspolitik der Accountants, zu sehen ist.

Schließlich sollte man sich insbesondere in England fragen, ob 19,4% Ja-Stimmen bezogen auf alle Wahlberechtigten ausreichen, um derart weitgehende und auch unberechenbare Schritte wie den BREXIT einzuleiten. Ich meine, ein solch niedriges Quorum gibt hierfür kein ausreichendes Mandat. Darauf aufbauend, sollten sich beide Seiten fragen, ob es einen Weg zurückgibt. Man hört dazu oft ein klares „Nein“. Jedoch: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – jedenfalls äußert sich auch die Presse vorsichtig in diese Richtung. (15)

Quellen:

1 siehe Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 19.03.2017, S.2
2 siehe Handelsblatt vom 13./14./15.10.2017, S.12
3 siehe Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 03.12.2017, S.12
4 siehe Schlichting/Oster: Der Brexit, Wissenschaftliche Schriften der Hochschule Koblenz, Nr. 25-2017, S.13 ff
5 siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 01.11.2017, S.15; zu dem Thema „Irische Grenze“ siehe Financial Times vom 24.11.2017, S.7
6 siehe Schlichting/Oster, a.a.O., S.27
7 siehe Handelsblatt vom 26.06.2017, S.24
8siehe Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 26.03.2017, S.31
9 siehe dazu HLB-Rundschreiben Steuern & Wirtschaft aktuell, 3/2017, S.18
10 siehe Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 26.03.2017, S.31
11 siehe Schlichting/Oster, a.a.O., S.14
12 siehe Schlichting/Oster, a.a.O., S.35
13 siehe Financial Times vom 24.11.2017, S.4
14siehe Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 26.03.2017, S.31
15siehe Gutschker in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 12. November 2017, S.45

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