Die europäische Gesellschaftsbescheinigung: Vereinfachung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs

15.09.2024

 

Der Rat der Europäischen Union hat am 14.2.2024 einen Entwurf zur sog. Digitalisierungsrichtlinie II vorgestellt. Ein zentraler Bestandteil dieses Entwurfs ist die Einführung der europäischen Gesellschaftsbescheinigung, die darauf abzielt, den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern.

Bisher war es für Unternehmen in der Europäischen Union oft kompliziert und zeitaufwendig, ihre rechtlichen und existenziellen Informationen über Ländergrenzen hinweg nachzuweisen. Die Handelsregister in den verschiedenen Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Standards und Anforderungen, was den Austausch und die Anerkennung von Unternehmensinformationen erschwert. Das führt zu hohen Kosten und Verzögerungen für Unternehmen, die international tätig sind.

Die europäische Gesellschaftsbescheinigung soll dieses Problem lösen. Es handelt sich um ein standardisiertes Dokument, das grundlegende Informationen über ein Unternehmen enthält, wie dessen Existenz, Rechtsfähigkeit und wichtige Details zur Unternehmensstruktur. Dieses Dokument wird von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt und soll den grenzüberschreitenden Nachweis vereinfachen. Unternehmen müssen somit nicht mehr für jedes Land individuelle Nachweise erbringen, sodass der Verwaltungsaufwand verringert und Prozesse beschleunigt werden. Durch verbindliche Mindeststandards wird sichergestellt, dass die Informationen in der Gesellschaftsbescheinigung korrekt und aktuell sind. Einheitliche Offenlegungs- und Eintragungspflichten sorgen dafür, dass die Informationen europaweit vergleichbar sind. Jedes nationale Handelsregister stellt die europäische Gesellschaftsbescheinigung aus. Das Dokument enthält alle wesentlichen Informationen, die zur Identifikation und zum Nachweis der Existenz eines Unternehmens notwendig sind.

Durch digitale Authentifizierungsverfahren wird sichergestellt, dass die Bescheinigung echt und unverändert ist. Trotz der Vorteile gibt es noch einige Punkte, die geklärt werden müssen. Dazu gehören die Detailtiefe der Informationen und die Sicherstellung der Aktualität der Daten. Die Gesellschaftsbescheinigung wird voraussichtlich nicht so ausführlich sein wie nationale Registerauszüge in einigen Ländern, was in bestimmten Situationen zusätzliche Nachweise erfordern könnte.

FAZIT: Die geplante Einführung der europäischen Gesellschaftsbescheinigung ist ein wichtiger Schritt zur Erleichterung des Binnenmarkts und zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft. Sie reduziert Bürokratie, spart Zeit und Kosten und schafft eine verlässlichere Grundlage für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr.

 

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