Die EU-Sommerpause ….. und wie geht’s weiter?

Prof. Dr. rer. pol. W. Edelfried Schneider

image
Die Gremien der EU haben sich eine ausführliche Sommerpause gegönnt. Die letzte Parlamentssitzung war am 2. Juli 2018; die nächste Sitzung ist am 10. September; die letzte Sitzungswoche dieser Legislatur ist im April 2019, 16. KW.

Nach der Sommerpause werden das Parlament und die Kommission ihren Blick richten auf die kommende Europawahl 2019, die vom 23. – 26. Mai 2019 stattfinden wird.

Im Parlament, aber auch in der Kommission werden deutliche personelle Veränderungen stattfinden. Ob Deutschland wirklich eine Chance hat, den Kommissionspräsidenten zu stellen (1), scheint fraglich, angesichts der Vorhaltungen einer deutschen Übermacht in der EU evtl. auch nicht klug. Am Ende könnte es so ausgehen, dass Deutschland weder den Kommissionspräsidenten noch den EZB-Präsidenten stellt.

Berufspolitisch gab es zu Beginn der Sommerpause zwar keinen Paukenschlag, aber immerhin einen kleinen Trommelwirbel. Die Organisation Corporate Europe Observatory hat am 10. Juli ein Papier veröffentlicht, in dem insbesondere die Big 4 einer unzulässigen Doppelrolle bei Beratung der EU einerseits und der gegenläufigen Beratung der Unternehmen zur Steuervermeidung beschuldigt werden und natürlich die Trennung von Prüfung und Beratung gefordert wird. (2)

Die aufgeworfenen Fragen werden in den nächsten Monaten den Berufsstand weiter beschäftigen. Die Vorwürfe an die sehr großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Big 4) beeinträchtigen die Positionierung des gesamten Berufsstandes weltweit. Daher wird die Debatte um Eingriffe der Politik und Regulatoren in den Prüfungsmarkt verstärkt weitergeführt werden, sei es durch die Forderung nach Pure Audit Firms, durch evtl. anzahlmäßige Mandatsbeschränkungen (3) oder durch Verbote sämtlicher anderer Dienstleistungen im geprüften Mandat.

An der Steuerfront wird die Diskussion um grenzüberschreitende Informationssysteme und Sanktionen für aggressive Steuerplanungen wieder aufgenommen werden. (4)

Hingegen ist nicht zu erwarten, dass in dem Bereich Google-Tax, also der besonderen Besteuerung großer IT-/Media-Unternehmen, oder bei der einheitlichen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage Fortschritte erzielt werden. Immerhin steht für die Parlamentssitzung am 11.09.2018 die Mehrwertsteuer auf der parlamentarischen Tagesordnung: „Gemeinsames Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen“. (5)

Die ganz große Frage wird sein, wie es mit dem Brexit weitergeht. Auch wenn im Vereinigten Königreich mittlerweile eine Mehrheit gegen den EU-Austritt vorhanden zu sein scheint (6), ist eine diametrale Umkehr der Situation nicht zu erwarten. Im Gegenteil (7), die britische Regierung hat am 23.08.2018 ein 148-seitiges Papier veröffentlicht, worin die Folgen gescheiterter Brexit-Verhandlungen geschildert werden; quasi ein Notfallplan.

Wo ist nur die politisch-ökonomische Vernunft geblieben?

Quellen:

(1) „Wieder zurück auf Los“, Handelsblatt vom 24./25./26.08.2018, S. 24 – 25

(2) https://corporateeurope.org/sites/default/files/attachments/tax-avoidance-industry-lobby-summary-de_final.pdf

(3) „Big Four agree audit cap in bid to avoid crackdown by regulator“, The Times vom 25.08.2018, S. 50 – 51

(4) Siehe dazu: https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/FEE_ATAD_web.pdf

(5) Siehe auch: Public Consultation on the Evaluation of VAT Invoicing Rules;   https://ec.europa.eu/cefdigital/wiki/display/CEFDIGITAL/2018/06/20/European+Commission+Opens+Public+Consultation+on+the+Evaluation+of+VAT+Invoicing+Rules

(6)  „Hälfte der Briten will neue Brexit-Abstimmung“, WirtschaftsWoche online vom 30.07.2018, 10:09 Uhr

(7) „Planen für den No Deal“, Handelsblatt vom 24./25.26.08.2018, S. 12

x
x

Share to:

Copy link:

Copied to clipboard Copy