Erweiterung und Verlängerung der Überbrückungshilfe III sowie der Neustarthilfe

07.07.2021

Die Überbrückungshilfe III zur Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen bei coronabedingten Umsatzrückgängen im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 wurde am 13.4.2021 und am 9.6.2021 nochmals erweitert sowie zusätzlich als sog. Überbrückungshilfe III Plus bis September 2021 verlängert.

In Abhängigkeit von der Höhe der Umsatzrückgänge werden nun zwischen 40 % und 100 % (bislang 90 %) bestimmter Fixkosten (z. B. Mieten, Finanzierungskosten, bis zu 50 % der Abschreibungen, Ausgaben für Hygienemaßnahmen, Investitionen in die Digitalisierung von einmalig bis zu 20.000 €) erstattet. Neben Einzelhändlern können jetzt auch Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender (z. B. die Gastronomie) Abschreibungen auf verderbliche Ware bzw. Saisonware als Fixkosten berücksichtigen. Dies gilt auch für vor dem 1.4.2021 eingekaufte und bis zum 31.5.2021 ausgelieferte Saisonware der Frühjahrs-/Sommersaison 2021 (bislang nur Wintersaison 2020/2021).

Bei einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in drei oder mehr Monaten werden zusätzlich zwischen 25 % und 40 % der Fixkostenerstattung als Eigenkapitalzuschuss gezahlt.

Der maximale monatliche Förderbetrag wird auf 10 Mio. € und die Förderobergrenze für von Schließungen direkt oder indirekt betroffene Unternehmen auf 52 Mio. € erhöht.

Bis zum 31.10.2020 neu gegründete Unternehmen (Start-ups) sind jetzt ebenfalls antragsberechtigt. Zudem wurden die Sonderregelungen für die Veranstaltungs-, Kultur- und Reisebranche nochmals deutlich erweitert.

Unternehmen, die im Zuge ihrer Wiedereröffnung Personal einstellen oder aus der Kurzarbeit zurückholen, können in den Monaten Juli bis September 2021 eine sog. Restart-Prämie als Zuschuss zu den im Vergleich zu Mai 2021 gestiegenen Personalkosten erhalten. Außerdem werden Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 € pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung ersetzt.

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird ebenfalls bis September 2021 verlängert und erhöht sich auf insgesamt maximal 12.000 € (bislang 7.500 €). Außerdem wird Soloselbstständigen bei der Schlussabrechnung ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe gewährt.

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