EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbelegungsgesetz

HLB Deutschland

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Die am 3.11.2017 in Kraft getretene Richtlinie der Europäischen Union über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten vom 10.10.2017 (sog. europäische Streitbeilegungsrichtlinie) musste bis zum 30.6.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf für das sog. EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbelegungsgesetz wurde am 17.5.2019 von der Bundesregierung beschlossen. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat stehen derzeit noch aus. Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1.7.2019 in Kraft treten.  

Mit dem Gesetz soll die verfahrensrechtliche Position der Steuerpflichtigen bei einer Doppelbesteuerung im Bereich der Körperschaft-, Einkommen- oder Vermögensteuer gestärkt werden. Anwendung findet es auf Beschwerden, die ab dem 1.7.2019 eingereicht werden und betrifft Steuerjahre ab 2018. 

Die Regelungen zur Abwicklung des Verfahrens sind deutlich genauer als in der Richtlinie. Für natürliche Personen und kleinere Unternehmen sind Verfahrensvereinfachungen geregelt. Aufgrund der formellen Anforderungen wird sich dieses Verfahren aber wohl nur für größere Streitfälle eignen.

Dem Steuerpflichtigen wird neben dem Verständigungsverfahren der Doppelbesteuerungs­abkommen und dem Schiedsverfahren der europäischen Schiedskonvention auf Antrag durch das Streitbeilegungsgesetz ein weiteres Verfahren zur Beseitigung von Streitigkeiten über Doppelbesteuerungen gegeben. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens.

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