Flexible Arbeitszeitmodelle und deren steuerliche Auswirkungen
In Zeiten der Digitalisierung und des modernen Arbeitsmarktes möchten Unternehmen ihren Mitarbeitern flexible Arbeitsplätze und moderne Rahmenbedingungen bieten. Neben den nachfolgend dargestellten Modellen gibt es noch viele weitere Möglichkeiten. In jedem Fall sollten diese im Voraus hinsichtlich der verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen überprüft werden.
Homeoffice
Eine Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ist das Arbeiten im Homeoffice. Sofern dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das Homeoffice den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet, kann der Arbeitnehmer die Kosten vollständig als Werbungskosten geltend machen.
Wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Betätigung des Arbeitneh- mers bildet, sind die Kosten nur begrenzt bis zu einem Betrag von 1.250 € als Werbungs- kosten abzuziehen.
Soweit der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kosten für das Homeoffice erstattet, liegt steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor und die Aufwendungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Arbeiten aus dem Ausland
Ist ein Arbeitnehmer für seinen deutschen Arbeitgeber aus dem Ausland heraus bzw. im Ausland tätig und behält er seinen Wohnsitz in Deutschland, ist er weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass seine gesamten Einkünfte grundsätzlich in Deutschland zu versteuern sind. Falls das Gehalt jedoch von einem ausländischen Arbeit- geber, z. B. einer ausländischen Konzerngesellschaft, gezahlt wird, können die Einkünfte im Ausland zu versteuern sein.
Arbeitet der Arbeitnehmer im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber und gibt er seinen Wohnsitz in Deutschland auf, ist er nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Es unterliegen nur noch seine Einkünfte aus deutschen Quellen der deutschen Einkommen- steuer. Dies führt dazu, dass der Arbeitnehmer nicht mehr alle steuerlichen Vergünstigun- gen, wie z. B. die Berücksichtigung von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belas- tungen, erhält.
Zur Beurteilung der steuerlichen Situation ist es erforderlich, das jeweilige Doppelbesteu- erungsabkommen zu prüfen. Dieses regelt, welchem Staat die Besteuerung der erzielten Einkünfte zusteht und wie eine eventuelle Doppelbesteuerung vermieden wird.