Folgebewertung von Goodwill nach IFRS
17.11.2020
In einem aktuellen Diskussionspapier hat das International Accounting Standards Board mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der IFRS-Berichterstattung bei Unternehmenszusammenschlüssen vorgestellt. Zum einen schlägt das International Accounting Standards Board die Offenlegung zusätzlicher Angaben vor. Diese sollen Adressaten in die Lage versetzen, die Realisierung angestrebter Ziele und Synergien des Unternehmenszusammenschlusses zu beurteilen. Zum anderen könnten bereits bestehende Angabepflichten hinsichtlich eines besseren Verständnisses über kaufpreisbestimmende Faktoren und Renditen konkretisiert werden.
Ein zentraler Punkt des Diskussionspapiers sind Überlegungen zur Gestaltung der Abschreibungen auf den Goodwill. Derzeit werden Wertminderungen des Goodwills häufig zu spät und/oder in zu geringem Umfang vorgenommen. Des Weiteren sehen sich Ersteller mit einer hohen Komplexität und hohen Kosten der Wertminderungstests konfrontiert.
Das International Accounting Standards Board sieht keine Möglichkeit, die bestehenden Wertminderungstests zu verbessern, und spricht sich daher für die Beibehaltung des Impairment-Only-Ansatzes aus. Komplexität und Kosten könnten jedoch durch die Abschaffung des jährlichen Bewertungstests und die Einführung eines anlassbezogenen Wertminderungstests reduziert werden. Dann gewinnen die Prüfung und Dokumentation der qualitativen Wertminderungsindikatoren eine höhere Bedeutung. Die Wiedereinführung einer planmäßigen Goodwill-Abschreibung wird derzeit abgelehnt.
Die im Diskussionspapier dargelegte Sichtweise des International Accounting Standards Board stellt lediglich den aktuellen Stand der Diskussion dar. Insbesondere ist sie kein Gradmesser für einen möglichen späteren Standardentwurf. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.