Polexit und die europäische Rechtsdebatte

Prof. Dr. rer. pol. W. Edelfried Schneider

02.11.2021

Kürzlich hat das polnische Verfassungsgericht geurteilt, dass die polnische Verfassung Vorrang habe vor europäischem Recht. Dies verschärft nennenswert die schwelende Auseinandersetzung zwischen Polen und der europäischen Bürokratie und Rechtsstruktur in Brüssel und Luxemburg.

Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Justizreformen in Polen seit 2015, die die Unabhängigkeit der polnischen Justiz massiv beeinträchtigen. Ähnliche Entwicklungen gibt es auch in Ungarn.

Aus Polen hört man martialische Töne, so dass man sich fragen muss, ob die PiS-Partei tatsächlich den Austritt Polens aus der EU sucht – den Polexit!? M. Suski, ein Berater des polnischen Regierungschefs, vergleicht die Situation mit dem Vorabend des 2. Weltkrieges: „Und wir werden gegen die Besatzer aus Brüssel kämpfen!“ Der Ministerpräsident M. Morawiecki legt nach und spricht vom „Dritten Weltkrieg“, den die EU-Kommission auslösen wolle. Hierbei geht es darum, dass die Kommission und wohl auch das Europäische Parlament die Auszahlung unter Umständen sämtlicher Gelder an Polen, insbesondere der Corona-Hilfen, versagen will, wenn die angegriffene Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht wieder hergestellt wird.

Dies wäre trotz aller polnischen Muskelspiele ein schwerer Schlag für das Land. Polen ist Netto-Empfänger von EU-Mitteln, zahlt p.a. etwa 4 Milliarden in die europäische Kasse, bekommt aber je nach Zeitraum zwischen 10 und 17 Milliarden zurück. Bei einem Staatshaushalt von etwa 107 Milliarden EUR ist dies kein kleiner Betrag. Seit dem Beitritt Polens zur EU im Jahre 2004 bis ins Jahr 2020 hat Polen EU-Mittel in Höhe von netto etwa 130 Milliarden erhalten! Damit ist verständlich, dass 90% der befragten Polen den Verbleib in der EU wünschen. Die Frage ist also, was J. Kaczyński und seine PiS-Partei erreichen wollen. Einen Austritt aus der EU wird man sich so oder so nicht leisten können; die aktuelle Versorgungssituation in GB nach dem Brexit ist nur ein erstes Anzeichen, dass Polens Wohlstand nach einem Polexit dramatisch gefährdet wäre.

Überwiegend wird man davon ausgehen, dass die PiS zusammen mit anderen rechtsnationalen Strömungen aus Frankreich, Italien oder Spanien auf eine Änderung der politisch-demokratischen Ordnung in Europa abzielt. Danach wäre die Wertegemeinschaft in Europa nach § 2 des EU-Vertrages nicht mehr die gleiche. Menschenwürde und -rechte, Freiheit und Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit wären in Gefahr.

Aus deutscher Sicht muss man sich fragen, ob die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sowie Äußerungen des ehemaligen Präsidenten Voßkuhle die aktuellen Abweichler-Staaten Ungarn und Polen nicht unterstützen. Mit dem Ultra-vires-Urteil zum Staatsanleihenkauf der EZB vom Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht der nationalen Rechtsprechung den Vorrang über europäisches Recht eingeräumt.

Ausblickend stellt sich die Frage, welchen Beitrag die Bundesrepublik leisten kann, um die vereinbarte europäische Rechtsgemeinschaft durchzusetzen. Sicherlich geht die EU-Rechtsetzung von den Mitgliedstaaten aus und mündet dann in die europäischen Verträge. Dies ist ein politischer Prozess, der blockiert wird durch das Einstimmigkeitsprinzip und zu dessen Fortbildung der politische Wille fehlt; die Entwicklung Europas sollte nicht dem EuGH überlassen werden. Vielfach wird auch die Idee eines europäischen Kompetenzgerichtshofes vorgetragen. Noch mehr Bürokratie brauchen wir aber nicht, sondern es braucht deutlich mehr an europäischem, gemeinsamem Verständnis darüber, wie die Wohlfahrt und der Frieden der europäischen Mitgliedsstaaten zu sichern sind.

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