Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
15.10.2024
Am 27.8.2024 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter zu stärken. Insbesondere sollen Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien gefördert werden.
Der Referentenentwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes vom 27.8.2024 enthält neben einer relevanten Änderung im Einkommensteuergesetz Vorschläge zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes. Nachfolgend sind die bedeutsamsten Änderungsvorschläge zusammengefasst:
• Steuerpflichtige, die selbst keine Kapitalgesellschaften sind, können Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften von den Anschaffungskosten anderer Wirtschaftsgüter abziehen. Dafür kommen angeschaffte ( andere) Anteile an Kapitalgesellschaften, bewegliche Wirtschaftsgüter oder Gebäude in Betracht. Die bisherige Begrenzung von 500.000 € soll zukünftig auf 5 Mio. € angehoben werden.
• Investmentfonds, die steuerlich als Spezial-Investmentfonds qualifiziert werden, dürfen bislang lediglich der Höhe nach begrenzt Erträge aus der Stromerzeugung und dem Betrieb von Ladestationen für E-Autos erzielen. Die Grenze liegt bei 20% der Gesamteinnahmen des Fonds. Zukünftig sollen folgende Einnahmen in unbegrenzter Höhe erwirtschaftet werden können:
• Einnahmen aus der Bewirtschaftung erneuerbarer Energien, die im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien stehen
• Einkünfte aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, Gesellschaften, die in erneuerbare Energien investieren, sowie Infrastruktur-Projektgesellschaften
• Soweit steuerbefreite Anleger an einem Investmentfonds beteiligt sind, ist eine steuerliche Verschärfung geplant. Erträge aus gewerblich tätigen Personengesellschaften sollen auf Fondsebene nicht mehr steuerfrei vereinnahmt werden können. Das gilt unabhängig von der Art der Einkünfte, die die Personengesellschaft erzielt. Die steuerbefreiten Anleger selbst können Ausschüttungen aus dem Fonds weiterhin steuerfrei erzielen, allerdings reduziert sich die Höhe der Erträge entsprechend.
FAZIT: Es ist sehr begrüßenswert und in der heutigen Zeit sogar notwendig, dass für Investmentfonds zukünftig die Investition in Infrastruktur und erneuerbare Energien erleichtert werden soll. Die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes steht erst im zweiten Quartal 2025 auf der Agenda. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich in dieser Form beschlossen werden.