Bundesarbeitsminister und die Gesetzlichen Unfallversicherung stellten die zehn Eckpunkte, an die sich branchenunabhängig alle Arbeitgeber halten müssen.
Update: Liquiditätsplanung – der Weg aus der Krise
Innerhalb der vergangenen Wochen wurden eine Hand voll Instrumente zur „Finanzierung in der Krise“ durch die Bundesregierung ins Leben gerufen.
Bonuszahlungen in der Corona-Krise
Auf Bonuszahlungen, d.h. Geldzahlungen oder Sachleistungen, werden laut einer aktuellen Information des Bundesfinanzministeriums weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Update: Sonderregelungen für Bayern
In Bayern gelten ab Beginn des 21. März 2020 Ausgangsbeschränkungen. Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten ist davon unter anderem ausgenommen.
Kurzarbeitergeld und (Oster-) Feiertage
Wenn ein gesetzlicher Feiertag in den Zeitraum von Kurzarbeit fällt, finden abweichende Regelungen Anwendung.
Erleichterung für Gremiensitzungen bei Stiftungen, Vereinen und GmbHs
Die Handlungsmöglichkeiten von Vereinen, Stiftungen und GmbHs sind aufgrund von Versammlungsverboten erheblich eingeschränkt.
Bundesfinanzminister Scholz stellt Sonderzahlungen steuerfrei
Am Freitag, den 3.4.2020, hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums bekannt gegeben, dass Sonderzahlungen und Sachprämien bis zu 1.500 € im Zusammenhang mit der Corona-Krise steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Schutzschild für Pflegeeinrichtungen
Die Corona-Krise ist inzwischen auch in der Pflegebranche angekommen und breitet sich dort zunehmend aus.
Entschädigungsanspruch für Eltern bei Verdienstausfällen
Seit dem 30. März 2020 erhalten Arbeitnehmer einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas aufgrund der Corona-Krise für einen Zeitraum von sechs Wochen.
Arbeitsrecht in der Corona-Krise
Die Corona-Krise schüttelt die deutsche Wirtschaft durch. Neben der existenziellen Liquiditätssicherung stellen sich auch zahlreiche Fragen des Arbeitsrechts.